Hilchenbach ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
14.583 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57271
Vorwahl
02733
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Haarhausen, Hadem, Helberhausen, Oberndorf, Haarhausen, Hadem, Helberhausen, Oberndorf
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hilchenbach
Bahnhofstraße 1
57271 Hilchenbach
2. Bürgeramt Hilchenbach
Bahnhofstraße 1
57271 Hilchenbach
3. Ordnungsamt Hilchenbach
Bahnhofstraße 1
57271 Hilchenbach
Gemeinde Hilchenbach – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Sonntag:
Der Rat der Stadt Hilchenbach hat am 22. November 2023 den Beschluss zur Aufstellung und Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 „Im Unteren Marktfeld“ gefasst. Dieser Bebauungsplan betrifft ein Neubaugebiet zwischen den Straßen „Im Unteren Marktfeld“ und „Im Oberen Marktfeld“ in der Innenstadtlage von Hilchenbach und zielt auf die Schaffung von Wohnbauflächen ab, einschließlich der Errichtung eines Mehrfamilienhaus-Komplexes mit zehn Wohneinheiten. Die Planunterlagen werden vom 8. April bis 8. Mai 2024 im Internet und im Rathaus der Stadt Hilchenbach öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit können während dieser Zeit abgegeben werden. Zudem wird die erforderliche Stellplatzzahl von 2 auf 1,5 Stellplätze pro Wohnung geändert.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.