Hilchenbach ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
14.583 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57271
Vorwahl
02733
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Haarhausen, Hadem, Helberhausen, Oberndorf, Haarhausen, Hadem, Helberhausen, Oberndorf
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hilchenbach
Bahnhofstraße 1
57271 Hilchenbach
2. Bürgeramt Hilchenbach
Bahnhofstraße 1
57271 Hilchenbach
3. Ordnungsamt Hilchenbach
Bahnhofstraße 1
57271 Hilchenbach
Gemeinde Hilchenbach – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Sonntag:
Der Rat der Stadt Hilchenbach hat am 22. November 2023 den Beschluss zur Aufstellung und Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 „Im Unteren Marktfeld“ gefasst. Dieser Bebauungsplan betrifft ein Neubaugebiet zwischen den Straßen „Im Unteren Marktfeld“ und „Im Oberen Marktfeld“ in der Innenstadtlage von Hilchenbach und zielt auf die Schaffung von Wohnbauflächen ab, einschließlich der Errichtung eines Mehrfamilienhaus-Komplexes mit zehn Wohneinheiten. Die Planunterlagen werden vom 8. April bis 8. Mai 2024 im Internet und im Rathaus der Stadt Hilchenbach öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit können während dieser Zeit abgegeben werden. Zudem wird die erforderliche Stellplatzzahl von 2 auf 1,5 Stellplätze pro Wohnung geändert.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.