Hilchenbach ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
14.583 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57271
Vorwahl
02733
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Haarhausen, Hadem, Helberhausen, Oberndorf, Haarhausen, Hadem, Helberhausen, Oberndorf
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hilchenbach
Bahnhofstraße 1
57271 Hilchenbach
2. Bürgeramt Hilchenbach
Bahnhofstraße 1
57271 Hilchenbach
3. Ordnungsamt Hilchenbach
Bahnhofstraße 1
57271 Hilchenbach
Gemeinde Hilchenbach – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Sonntag:
Der Rat der Stadt Hilchenbach hat am 22. November 2023 den Beschluss zur Aufstellung und Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 „Im Unteren Marktfeld“ gefasst. Dieser Bebauungsplan betrifft ein Neubaugebiet zwischen den Straßen „Im Unteren Marktfeld“ und „Im Oberen Marktfeld“ in der Innenstadtlage von Hilchenbach und zielt auf die Schaffung von Wohnbauflächen ab, einschließlich der Errichtung eines Mehrfamilienhaus-Komplexes mit zehn Wohneinheiten. Die Planunterlagen werden vom 8. April bis 8. Mai 2024 im Internet und im Rathaus der Stadt Hilchenbach öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit können während dieser Zeit abgegeben werden. Zudem wird die erforderliche Stellplatzzahl von 2 auf 1,5 Stellplätze pro Wohnung geändert.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.