Hohenberg-Krusemark ist eine Gemeinde in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck im Landkreis Stendal, Sachsen-Anhalt (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1194 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
39596
Vorwahl
039394
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hohenberg-Krusemark
Hauptstraße 1
39638 Hohenberg-Krusemark
2. Einwohnermeldeamt Hohenberg-Krusemark
Hauptstraße 1
39638 Hohenberg-Krusemark
3. Ordnungsamt Hohenberg-Krusemark
Hauptstraße 1
39638 Hohenberg-Krusemark
Gemeinde Hohenberg-Krusemark – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.