Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kamern

Kamern ist eine Einheitsgemeinde und ein staatlich anerkannter Erholungsort im Nordosten des Landkreises Stendal und Sachsen-Anhalts in Deutschland
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1212 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
39524
Vorwahlen
039382, 039383
Adresse der Verbandsverwaltung
Fontanestraße 6, 39524 Schönhausen (Elbe)
Fontanestraße 6, 39524 Schönhausen (Elbe) 39524 Sachsen-Anhalt DE
Website
Ortsteile
Kamern
Adressen:
1. Gemeente Kamern
Hoofdstraat 1
1234 AB Kamern

2. Kamer van Koophandel
Stationsweg 45
5678 CD Kamern

3. Belastingdienst
Postbus 12345
6789 EF Kamern
Gemeinde Kamern – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 15:30
  • Dienstag: 08:30 - 17:00
  • Mittwoch: 08:30 - 15:30
  • Donnerstag: 08:30 - 15:30
  • Freitag: 08:30 - 13:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.