Hohenfinow [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}hoːənˈfiːnoː] ist eine Gemeinde im Amt Britz-Chorin-Oderberg im Landkreis Barnim in Brandenburg mit den Wohnplätzen Karlswerk, Struwenberg und Liebenstein
Bundesland
Landkreis
Barnim
Einwohner
520 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16248
Vorwahl
033362
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hohenfinow
Hauptstraße 1
16248 Hohenfinow
2. Ordnungsamt Hohenfinow
Hauptstraße 1
16248 Hohenfinow
3. Amt für Bürgerdienste Hohenfinow
Hauptstraße 1
16248 Hohenfinow
Gemeinde Hohenfinow – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.