Hollenstedt ist eine Gemeinde im niedersächsischen Landkreis Harburg mit etwa 3600 Einwohnern
Bundesland
Landkreis
Harburg
Einwohner
3807 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21279
Vorwahl
04165
Adresse der Gemeinde
Ortsteile
Aarbach, Dierstorf-Heide, Emmen, Ochtmannsbruch, Wennerstorf-Heide, Wickershausen, Aarbach, Dierstorf-Heide, Emmen, Ochtmannsbruch, Wennerstorf-Heide, Wickershausen
Adressen:
1. Gemeinde Hollenstedt
Am Markt 1
21279 Hollenstedt
2. Landkreis Harburg
Winsener Straße 1
21423 Winsen (Luhe)
3. Einwohnermeldeamt Hollenstedt
Am Markt 1
21279 Hollenstedt
Gemeinde Hollenstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Gemeinde Hollenstedt arbeitet an mehreren Bebauungsplänen, darunter der Bebauungsplan "Am Teich", der Bebauungsplan "Ehemalige Gärtnerei" und der Bebauungsplan "Windenergieanlagen Ochtmannsbruch".
- Für den Bebauungsplan "Windenergieanlagen Ochtmannsbruch" soll ein Sondergebiet Windkraftanlage im Ortsteil Ochtmannsbruch ausgewiesen werden, um zwei Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 250 m zu errichten.
- Es gibt Pläne zur Ausweisung von weiteren Gewerbeflächen in Hollenstedt, einschließlich einer Entlastungsstraße und der Anbindung an die Autobahnanschlussstelle, sowie die Ausweisung von Wohnbauflächen und einer Fläche für den Bau eines neuen Samtgemeinde-Rathauses an der Moisburger Straße.
- Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zur Wohnbebauung und dem Bau des Samtgemeinde-Rathauses auf den Flächen der ehemaligen Gärtnerei an der Moisburger Straße einstimmig gefasst.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.