Holzgerlingen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}hɔlt͡sˈɡɛr.lɪ.ŋən] ist eine Stadt in Baden-Württemberg, Deutschland, die zum Landkreis Böblingen gehört.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.453 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71088
Vorwahl
07031
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Mauren, MittlereMhle, ObereMhle, UntereMhle, Mauren, MittlereMühle, ObereMühle, UntereMühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Holzgerlingen
Hauptstraße 22
71088 Holzgerlingen
2. Bürgeramt Holzgerlingen
Hauptstraße 22
71088 Holzgerlingen
3. Ordnungsamt Holzgerlingen
Hauptstraße 22
71088 Holzgerlingen
Gemeinde Holzgerlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Holzgerlingen stammen aus dem Jahr 2014, als die Stadt den Startschuss für die Bauarbeiten im neuen Wohngebiet Hülben II gab. Trotz Protesten von Umweltschützern wurden 3,5 Hektar erschlossen, und die Bauarbeiten begannen. Es gibt keine aktuellen oder neueren Berichte zu diesem Thema.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.