Holzgerlingen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}hɔlt͡sˈɡɛr.lɪ.ŋən] ist eine Stadt in Baden-Württemberg, Deutschland, die zum Landkreis Böblingen gehört.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.453 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71088
Vorwahl
07031
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Mauren, MittlereMhle, ObereMhle, UntereMhle, Mauren, MittlereMühle, ObereMühle, UntereMühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Holzgerlingen
Hauptstraße 22
71088 Holzgerlingen
2. Bürgeramt Holzgerlingen
Hauptstraße 22
71088 Holzgerlingen
3. Ordnungsamt Holzgerlingen
Hauptstraße 22
71088 Holzgerlingen
Gemeinde Holzgerlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Holzgerlingen stammen aus dem Jahr 2014, als die Stadt den Startschuss für die Bauarbeiten im neuen Wohngebiet Hülben II gab. Trotz Protesten von Umweltschützern wurden 3,5 Hektar erschlossen, und die Bauarbeiten begannen. Es gibt keine aktuellen oder neueren Berichte zu diesem Thema.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.