Holzgerlingen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}hɔlt͡sˈɡɛr.lɪ.ŋən] ist eine Stadt in Baden-Württemberg, Deutschland, die zum Landkreis Böblingen gehört.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.453 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71088
Vorwahl
07031
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Mauren, MittlereMhle, ObereMhle, UntereMhle, Mauren, MittlereMühle, ObereMühle, UntereMühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Holzgerlingen
Hauptstraße 22
71088 Holzgerlingen
2. Bürgeramt Holzgerlingen
Hauptstraße 22
71088 Holzgerlingen
3. Ordnungsamt Holzgerlingen
Hauptstraße 22
71088 Holzgerlingen
Gemeinde Holzgerlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Holzgerlingen stammen aus dem Jahr 2014, als die Stadt den Startschuss für die Bauarbeiten im neuen Wohngebiet Hülben II gab. Trotz Protesten von Umweltschützern wurden 3,5 Hektar erschlossen, und die Bauarbeiten begannen. Es gibt keine aktuellen oder neueren Berichte zu diesem Thema.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.