Holzminden ist eine Stadt in Niedersachsen (Deutschland), ein Mittelzentrum und die Kreisstadt des Landkreises Holzminden sowie eine selbständige Gemeinde.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
19.745 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37603
Vorwahlen
05531, 05536
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Holzminden
Markt 1
37603 Holzminden
2. Landratsamt Holzminden
Am Schloß 1
37603 Holzminden
3. Amtsgericht Holzminden
Kaiserstraße 18
37603 Holzminden
Gemeinde Holzminden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Landkreis Holzminden bietet nun alle Bebauungspläne der Kommunen im Kreisgebiet online über ein GeoPortal an, das 24/7 abrufbar ist. Dieser Service ermöglicht es, Bebauungspläne und deren Begründungen als PDF-Datei herunterzuladen und auszudrucken, unabhängig von den Öffnungszeiten der Gemeindebüros. Das Portal ist auch auf Smartphones und Tablets nutzbar und enthält insgesamt 630 Bebauungspläne aus dem gesamten Kreisgebiet.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.