Holzminden ist eine Stadt in Niedersachsen (Deutschland), ein Mittelzentrum und die Kreisstadt des Landkreises Holzminden sowie eine selbständige Gemeinde.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
19.745 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37603
Vorwahlen
05531, 05536
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Holzminden
Markt 1
37603 Holzminden
2. Landratsamt Holzminden
Am Schloß 1
37603 Holzminden
3. Amtsgericht Holzminden
Kaiserstraße 18
37603 Holzminden
Gemeinde Holzminden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Landkreis Holzminden bietet nun alle Bebauungspläne der Kommunen im Kreisgebiet online über ein GeoPortal an, das 24/7 abrufbar ist. Dieser Service ermöglicht es, Bebauungspläne und deren Begründungen als PDF-Datei herunterzuladen und auszudrucken, unabhängig von den Öffnungszeiten der Gemeindebüros. Das Portal ist auch auf Smartphones und Tablets nutzbar und enthält insgesamt 630 Bebauungspläne aus dem gesamten Kreisgebiet.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.