Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Neunkirchen

Neunkirchen ist eine saarländische Kreisstadt an der Blies, etwa 20 km nordöstlich der Landeshauptstadt Saarbrücken gelegen
Bundesland
Saarland
Landkreis
Einwohner
48.173Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Noch nicht auf Metavorlage umgestellt
Postleitzahlen
66538–66540
Vorwahlen
06821, 06826, 06858
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmHirschberg, AmKäsbrunnen, Baad, Balensiefen, Beiert, Birken, Birkenfeld, Blindheim, Brackemich, Brandseiters, Brandweiher, Ebersbach, Eberstein, Elzenbergermhle, Erleinhof, Furpach, Geisheck, GroßEischeid, Großenbuch, Großscheid, Habernhofermhle, Halmesricht, Hannenbach, Heinitz, Herkenrath, Hinterholz, Höfferhof, Hohenmhle, Hohn, Hlscheid, ImSteinbruch, Ingersauelerhof, InHienhöll, Jedermannsbrunnen, Kissel, Kohlhof, Krawinkel, Lakaienschäferei, Landerthal, Langenbruckermhle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neunkirchen
Bahnhofstraße 1
66538 Neunkirchen

2. Ordnungsamt Neunkirchen
Bahnhofstraße 1
66538 Neunkirchen

3. Finanzamt Neunkirchen
Am Markt 1
66538 Neunkirchen
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Kreisstadt Neunkirchen hat beschlossen, gegen die geplante Erweiterung des Fashion Outlets in Zweibrücken juristisch vorzugehen, da diese die nachhaltige Entwicklung der Neunkircher Innenstadt gefährden könnte. Die Stadtverwaltung wird zusammen mit der Kreisstadt Homburg und einer beauftragten Kanzlei juristische Schritte einleiten.

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für das Zweibrücker Outlet werden der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan geändert. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd des Landes Rheinland-Pfalz hat die Zielabweichung zugelassen, gegen die Neunkirchen, Homburg und Saarbrücken Widerspruch eingelegt haben, der jedoch zurückgewiesen wurde.

In Neunkirchen selbst wurde der Beschluss zur 31. Teiländerung des Flächennutzungsplans und zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 84 „Grubengelände König“ gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hierfür fand bis zum 18. Oktober 2024 statt.

FAQ

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?

Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:

  1. Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
  2. Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
  3. Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
  4. Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
  5. Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
  6. Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.

Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.

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In Deutschland gibt es keine Unterschiede zwischen Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Dies gilt für das Planungs- und Bauverfahren. Auch bei den Qualitätsanforderungen an Gebäude gibt es keine Unterschiede.

Das Bundesinstitut für Bauforschung (BAU) sieht hier jedoch ein Problem: Mit der zunehmenden Zahl von Alleinlebenden steigt der Bedarf an Wohnraum. Die BAU empfiehlt daher, die Rechtsgrundlage für Wohnbaugenehmigungen um die Möglichkeit des Baus von Mehrfamilienhäusern zu erweitern.

Diese Empfehlung stützt sich auf Forschungsergebnisse, die zeigen, dass der Anteil der Einpersonenhaushalte von 14% im Jahr 1970 auf heute 25% gestiegen ist.