Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Neunkirchen

Neunkirchen ist eine saarländische Kreisstadt an der Blies, etwa 20 km nordöstlich der Landeshauptstadt Saarbrücken gelegen
Bundesland
Saarland
Landkreis
Einwohner
48.173Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Noch nicht auf Metavorlage umgestellt
Postleitzahlen
66538–66540
Vorwahlen
06821, 06826, 06858
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmHirschberg, AmKäsbrunnen, Baad, Balensiefen, Beiert, Birken, Birkenfeld, Blindheim, Brackemich, Brandseiters, Brandweiher, Ebersbach, Eberstein, Elzenbergermhle, Erleinhof, Furpach, Geisheck, GroßEischeid, Großenbuch, Großscheid, Habernhofermhle, Halmesricht, Hannenbach, Heinitz, Herkenrath, Hinterholz, Höfferhof, Hohenmhle, Hohn, Hlscheid, ImSteinbruch, Ingersauelerhof, InHienhöll, Jedermannsbrunnen, Kissel, Kohlhof, Krawinkel, Lakaienschäferei, Landerthal, Langenbruckermhle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neunkirchen
Bahnhofstraße 1
66538 Neunkirchen

2. Ordnungsamt Neunkirchen
Bahnhofstraße 1
66538 Neunkirchen

3. Finanzamt Neunkirchen
Am Markt 1
66538 Neunkirchen
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Kreisstadt Neunkirchen hat beschlossen, gegen die geplante Erweiterung des Fashion Outlets in Zweibrücken juristisch vorzugehen, da diese die nachhaltige Entwicklung der Neunkircher Innenstadt gefährden könnte. Die Stadtverwaltung wird zusammen mit der Kreisstadt Homburg und einer beauftragten Kanzlei juristische Schritte einleiten.

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für das Zweibrücker Outlet werden der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan geändert. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd des Landes Rheinland-Pfalz hat die Zielabweichung zugelassen, gegen die Neunkirchen, Homburg und Saarbrücken Widerspruch eingelegt haben, der jedoch zurückgewiesen wurde.

In Neunkirchen selbst wurde der Beschluss zur 31. Teiländerung des Flächennutzungsplans und zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 84 „Grubengelände König“ gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hierfür fand bis zum 18. Oktober 2024 statt.

FAQ

Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?

Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:

  • Gelb: Wohnbauflächen
  • Orange: Gemischte Bauflächen
  • Lila: Gewerbliche Bauflächen
  • Grau: Sonderbauflächen
  • Hellrot: Straßenverkehrsflächen
  • Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
  • Dunkelgrün: Private Grünflächen
  • Blau: Wasserflächen
  • Braun: Flächen für die Landwirtschaft
  • Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen

Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

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In Deutschland gibt es keine Unterschiede zwischen Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Dies gilt für das Planungs- und Bauverfahren. Auch bei den Qualitätsanforderungen an Gebäude gibt es keine Unterschiede.

Das Bundesinstitut für Bauforschung (BAU) sieht hier jedoch ein Problem: Mit der zunehmenden Zahl von Alleinlebenden steigt der Bedarf an Wohnraum. Die BAU empfiehlt daher, die Rechtsgrundlage für Wohnbaugenehmigungen um die Möglichkeit des Baus von Mehrfamilienhäusern zu erweitern.

Diese Empfehlung stützt sich auf Forschungsergebnisse, die zeigen, dass der Anteil der Einpersonenhaushalte von 14% im Jahr 1970 auf heute 25% gestiegen ist.