Horgau ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Augsburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
2998 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86497
Vorwahl
08294
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Auerbach, Bieselbach, Herpfenried, Horgauergreut, Lindgraben, Lftenberg, Schäfstoß, Streitheim, Weilerhof, Ziegelhauserhof, Auerbach, Bieselbach, Herpfenried, Horgauergreut, Lindgraben, Lüftenberg, Schäfstoß, Streitheim, Weilerhof, Ziegelhauserhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Horgau, Hauptstraße 1, 86497 Horgau
2. Finanzamt Augsburg-Land, Bismarckstraße 2, 86160 Augsburg
3. Landratsamt Augsburg, Prinzregentenstraße 4, 86153 Augsburg
Gemeinde Horgau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.