Hude (Oldenburg), amtlich Hude (Oldb), ist eine Gemeinde zwischen Oldenburg (Oldb) und Bremen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
15.993 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27798
Vorwahlen
04408, 04484
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Hude (Oldenburg), Am Markt 1, 27798 Hude
2. Ordnungsamt Hude, Am Markt 1, 27798 Hude
3. Standesamt Hude, Am Markt 1, 27798 Hude
Gemeinde Hude (Oldenburg) – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Änderung des Flächennutzungsplans für das Neubaugebiet Maibusch Hude sorgt für heftige Diskussionen im Huder Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Umwelt. Eine Anpassung des Plans schließt den nordöstlichen Bereich für Wohnraum aus due zu hohe Emissionsbelastung durch landwirtschaftliche Gerüche. Die Grünen kritisierten den Plan, während andere Fraktionen wie SPD und CDU die Kritik nicht nachvollziehen konnten. Der Ausschuss stimmte mit Mehrheit für die Flächennutzungsplanänderung, die nun in die Öffentlichkeitsbeteiligung geht.
Weitere Pläne umfassen die Nutzung einer Fläche am Golfplatz für Parkmöglichkeiten, sanitäre Bereiche und Unterstellmöglichkeiten sowie die Erweiterungspläne des Windparks Hurrel. Zudem soll der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Nr. 109 „Kuhlmannsweg/Bremer Straße“ eingeleitet werden.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.