Hude (Oldenburg), amtlich Hude (Oldb), ist eine Gemeinde zwischen Oldenburg (Oldb) und Bremen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
15.993 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27798
Vorwahlen
04408, 04484
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Hude (Oldenburg), Am Markt 1, 27798 Hude
2. Ordnungsamt Hude, Am Markt 1, 27798 Hude
3. Standesamt Hude, Am Markt 1, 27798 Hude
Gemeinde Hude (Oldenburg) – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Änderung des Flächennutzungsplans für das Neubaugebiet Maibusch Hude sorgt für heftige Diskussionen im Huder Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Umwelt. Eine Anpassung des Plans schließt den nordöstlichen Bereich für Wohnraum aus due zu hohe Emissionsbelastung durch landwirtschaftliche Gerüche. Die Grünen kritisierten den Plan, während andere Fraktionen wie SPD und CDU die Kritik nicht nachvollziehen konnten. Der Ausschuss stimmte mit Mehrheit für die Flächennutzungsplanänderung, die nun in die Öffentlichkeitsbeteiligung geht.
Weitere Pläne umfassen die Nutzung einer Fläche am Golfplatz für Parkmöglichkeiten, sanitäre Bereiche und Unterstellmöglichkeiten sowie die Erweiterungspläne des Windparks Hurrel. Zudem soll der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Nr. 109 „Kuhlmannsweg/Bremer Straße“ eingeleitet werden.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.