Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Höchenschwand

Höchenschwand ist eine Gemeinde im Landkreis Waldshut in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Waldshut
Einwohner
2703 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79862
Vorwahlen
07672, 07755
Adresse der Gemeinde
Waldshuter Straße 2, 79862 Höchenschwand
Waldshuter Straße 2, 79862 Höchenschwand 79862 Baden-Württemberg DE
Website
Ortsteile
Amrigschwand, Attlisberg, Ellmenegg, Frohnschwand, Heppenschwand, Ober-Weschnegg, Segalen, Strittberg, Tiefenhäusern, Unter-Weschnegg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Höchenschwand
Hauptstraße 24
79862 Höchenschwand

2. Ordnungsamt Höchenschwand
Hauptstraße 24
79862 Höchenschwand

3. Finanzamt Waldshut-Tiengen
Bahnhofstraße 2
79761 Waldshut-Tiengen
Gemeinde Höchenschwand – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.