Höhenkirchen-Siegertsbrunn ist eine oberbayerische Gemeinde im Landkreis München.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
11.166 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85635
Vorwahl
08102
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Rathausplatz 1
85614 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
2. Landratsamt München
Thomas-Wimmer-Ring 1
80539 München
3. Finanzamt München Land
Thomas-Wimmer-Ring 1
80539 München
Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn plant einen Bebauungsplan für das Ortszentrum, um das Ladensterben und die Verödung des historischen Ortskerns zu verhindern. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bereich rund um die Rosenheimer Straße als „Urbanes Gebiet“ auszuweisen, das vielfältige Nutzungen wie Gewerbe, Wohnen, soziale und kulturelle Einrichtungen umfasst. Eine Veränderungssperre wurde verhängt, um bauliche Veränderungen vor dem Abschluss des Verfahrens zu verhindern. Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen abgeben, und es wird ein Infoabend veranstaltet.
Zudem fand recently eine Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan "Siegertsbrunn, westlich der Faistenhaarer Straße" statt, die vom 28. November 2024 bis 15. Januar 2025 dauerte.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.