Höhenkirchen-Siegertsbrunn ist eine oberbayerische Gemeinde im Landkreis München.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
11.166 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85635
Vorwahl
08102
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Rathausplatz 1
85614 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
2. Landratsamt München
Thomas-Wimmer-Ring 1
80539 München
3. Finanzamt München Land
Thomas-Wimmer-Ring 1
80539 München
Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn plant einen Bebauungsplan für das Ortszentrum, um das Ladensterben und die Verödung des historischen Ortskerns zu verhindern. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bereich rund um die Rosenheimer Straße als „Urbanes Gebiet“ auszuweisen, das vielfältige Nutzungen wie Gewerbe, Wohnen, soziale und kulturelle Einrichtungen umfasst. Eine Veränderungssperre wurde verhängt, um bauliche Veränderungen vor dem Abschluss des Verfahrens zu verhindern. Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen abgeben, und es wird ein Infoabend veranstaltet.
Zudem fand recently eine Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan "Siegertsbrunn, westlich der Faistenhaarer Straße" statt, die vom 28. November 2024 bis 15. Januar 2025 dauerte.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.