Höhenkirchen-Siegertsbrunn ist eine oberbayerische Gemeinde im Landkreis München.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
11.166 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85635
Vorwahl
08102
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Rathausplatz 1
85614 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
2. Landratsamt München
Thomas-Wimmer-Ring 1
80539 München
3. Finanzamt München Land
Thomas-Wimmer-Ring 1
80539 München
Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn plant einen Bebauungsplan für das Ortszentrum, um das Ladensterben und die Verödung des historischen Ortskerns zu verhindern. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bereich rund um die Rosenheimer Straße als „Urbanes Gebiet“ auszuweisen, das vielfältige Nutzungen wie Gewerbe, Wohnen, soziale und kulturelle Einrichtungen umfasst. Eine Veränderungssperre wurde verhängt, um bauliche Veränderungen vor dem Abschluss des Verfahrens zu verhindern. Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen abgeben, und es wird ein Infoabend veranstaltet.
Zudem fand recently eine Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan "Siegertsbrunn, westlich der Faistenhaarer Straße" statt, die vom 28. November 2024 bis 15. Januar 2025 dauerte.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.