Brunnthal ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis München
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5503 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85649
Vorwahlen
08102, 08104
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Englwarting, Kirchstockach, Neukirchstockach, Riedhausen, Englwarting, Kirchstockach, Neukirchstockach, Riedhausen
Gemeinde Brunnthal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Brunnthal liegen überarbeitete Pläne zum Bebauungsplan für das Seniorenzentrum in Hofolding öffentlich aus. Das Seniorenzentrum soll am westlichen Ortseingang von Hofolding, südlich der Sauerlacher Straße, entstehen und umfasst 70 Vollzeit- und 20 Kurzzeitpflegeplätze, sechs Seniorenappartements und 16 Mitarbeiterwohnungen. Die Form und Anordnung der Gebäude wurden geändert, um besser auf Betriebsabläufe zugeschnitten zu sein. Stellungnahmen können bis zum 22. Dezember abgegeben werden.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.