Brunnthal ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis München
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5503 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85649
Vorwahlen
08102, 08104
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Englwarting, Kirchstockach, Neukirchstockach, Riedhausen, Englwarting, Kirchstockach, Neukirchstockach, Riedhausen
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 15:00
Dienstag: 08:30 - 15:00
Mittwoch: 08:30 - 15:00
Donnerstag: 08:30 - 15:00
Freitag: 08:30 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Brunnthal liegen überarbeitete Pläne zum Bebauungsplan für das Seniorenzentrum in Hofolding öffentlich aus. Das Seniorenzentrum soll am westlichen Ortseingang von Hofolding, südlich der Sauerlacher Straße, entstehen und umfasst 70 Vollzeit- und 20 Kurzzeitpflegeplätze, sechs Seniorenappartements und 16 Mitarbeiterwohnungen. Die Form und Anordnung der Gebäude wurden geändert, um besser auf Betriebsabläufe zugeschnitten zu sein. Stellungnahmen können bis zum 22. Dezember abgegeben werden.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.