Höhr-Grenzhausen ist eine Stadt im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Westerwaldkreis
Einwohner
9368 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56203
Vorwahl
02624
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Eishaus, Farbmühle, Grenzau, Hubertushof, Kühnsmühle, Meyersberg, Niesmühle, Schützenhaus
Adressen:
1. Stadtverwaltung Höhr-Grenzhausen
Rathausstraße 1
56203 Höhr-Grenzhausen
2. Ordnungsamt Höhr-Grenzhausen
Rathausstraße 1
56203 Höhr-Grenzhausen
3. Einwohnermeldeamt Höhr-Grenzhausen
Rathausstraße 1
56203 Höhr-Grenzhausen
Gemeinde Höhr-Grenzhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Rastal Center in Höhr-Grenzhausen hat Fortschritte gemacht, aunque die neuesten spezifischen Nachrichten sich auf andere Themen konzentrieren. Ein Bebauungsplan, der jedoch nicht direkt mit dem Rastal Center verbunden ist, betrifft die 7. Änderung des Bebauungsplans Scheidberg, der am 31. Oktober 2024 in Kraft getreten ist.
Zudem gab es Diskussionen und Beschlüsse im Verbandsgemeinderat über die Teilfortschreibung des regionalen Raumordnungsplanes (RROP) Mittelrhein-Westerwald, insbesondere bezüglich der Planung von Windkraftanlagen in der Nähe von Höhr-Grenzhausen, die jedoch kritisch gesehen werden due zu Bedenken bezüglich des Trinkwasserschutzes und des Landschaftsbilds.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.