Seit dem 14
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
16.274 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33161
Vorwahlen
05257, 05294
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hövelriege, Hövelsenne, Kirchdorf, Klausheide, Mühlenschule, Neuenriege, SalvatorKolleg, Staumühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hövelhof
Hauptstraße 1
33161 Hövelhof
2. Bürgeramt Hövelhof
Hauptstraße 1
33161 Hövelhof
3. Ordnungsamt Hövelhof
Hauptstraße 1
33161 Hövelhof
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Hövelhof entsteht ein riesiger Wohn- und Bürokomplex, mit 45 Wohnungen und einem Neubau für den Gemeindeverband katholischer Kirchengemeinden OWL, der zwei Standorte schließt und rund 120 Mitarbeiter beschäftigen wird. Der Baustart ist demnächst geplant.
Im Gewerbe- und Industriegebiet Nord in Hövelhof wurde der Bebauungsplan Nr. 4 zur 13. Änderung geändert, um die Baugrenzen anzupassen und die Standortbedingungen für Gewerbebetriebe zu verbessern. Dies includes die Verringerung des Abstands der überbaubaren Flächen entlang der Straße Am Holtebach und die Schaffung einer neuen Grundstückszufahrt südöstlich der Otto-Hahn-Straße.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.