Hüfingen ist eine Stadt im Schwarzwald-Baar-Kreis in Baden-Württemberg und staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einwohner
7859 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78183
Vorwahl
0771
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hüfingen
Hauptstraße 29
78183 Hüfingen
2. Bürgeramt Hüfingen
Hauptstraße 29
78183 Hüfingen
3. Ordnungsamt Hüfingen
Hauptstraße 29
78183 Hüfingen
Gemeinde Hüfingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Hüfingen betreffen das Gewerbegebiet Weihereschle, wo Pläne für einen Edeka-Markt und ein Restaurant seit 2019 blockiert sind. Der Bauantrag für den Edeka-Markt mit 1600 Quadratmetern Verkaufsfläche wurde vom Landratsamt abgelehnt, da nur 800 Quadratmeter zulässig sind. Eine Änderung im Flächennutzungsplan, der alle 15 Jahre neu aufgestellt wird, wäre notwendig, um das Gebiet als Sondergebiet auszuweisen. Das Verfahren liegt aktuell beim Regierungspräsidium Freiburg und der neue Flächennutzungsplan könnte bis Ende 2025 fertiggestellt sein.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.