Hürtgenwald ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen und gehört zum Kreis Düren.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
8798 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52393
Vorwahl
02429
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Hürtgenwald – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hürtgenwald sindSeveral Bebauungspläne im Gange:
- Ein Bebauungsplan für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich von Vossenack – Katzenharth ist geplant, das Plangebiet umfasst 19,99 ha und erfordert eine Änderung des Flächennutzungsplans zu Flächen für Versorgungsanlagen mit Photovoltaikanlage und landwirtschaftlicher Nutzung.
- Ein weiterer Bebauungsplan für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage südwestlich Vossenack – Wolberknipp ist vorgesehen, das Plangebiet umfasst 19,92 ha und ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplans.
- Ein Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet Germeter ist in der Planung, der Geltungsbereich umfasst etwa 5,9 ha und erfordert eine Änderung des Flächennutzungsplans zu gewerblichen und gemischten Bauflächen.
Diese Pläne befinden sich im Rahmen des Bauleitplanverfahrens mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.