Hürtgenwald ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen und gehört zum Kreis Düren.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
8798 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52393
Vorwahl
02429
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Hürtgenwald – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hürtgenwald sindSeveral Bebauungspläne im Gange:
- Ein Bebauungsplan für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich von Vossenack – Katzenharth ist geplant, das Plangebiet umfasst 19,99 ha und erfordert eine Änderung des Flächennutzungsplans zu Flächen für Versorgungsanlagen mit Photovoltaikanlage und landwirtschaftlicher Nutzung.
- Ein weiterer Bebauungsplan für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage südwestlich Vossenack – Wolberknipp ist vorgesehen, das Plangebiet umfasst 19,92 ha und ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplans.
- Ein Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet Germeter ist in der Planung, der Geltungsbereich umfasst etwa 5,9 ha und erfordert eine Änderung des Flächennutzungsplans zu gewerblichen und gemischten Bauflächen.
Diese Pläne befinden sich im Rahmen des Bauleitplanverfahrens mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.