Hürtgenwald ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen und gehört zum Kreis Düren.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
8798 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52393
Vorwahl
02429
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Hürtgenwald – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hürtgenwald sindSeveral Bebauungspläne im Gange:
- Ein Bebauungsplan für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich von Vossenack – Katzenharth ist geplant, das Plangebiet umfasst 19,99 ha und erfordert eine Änderung des Flächennutzungsplans zu Flächen für Versorgungsanlagen mit Photovoltaikanlage und landwirtschaftlicher Nutzung.
- Ein weiterer Bebauungsplan für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage südwestlich Vossenack – Wolberknipp ist vorgesehen, das Plangebiet umfasst 19,92 ha und ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplans.
- Ein Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet Germeter ist in der Planung, der Geltungsbereich umfasst etwa 5,9 ha und erfordert eine Änderung des Flächennutzungsplans zu gewerblichen und gemischten Bauflächen.
Diese Pläne befinden sich im Rahmen des Bauleitplanverfahrens mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.