Leverkusen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈleˑvɐkuːzn̩] ist eine kreisfreie Stadt und Mittelzentrum im südlichen Nordrhein-Westfalen, gehört zum Regierungsbezirk Köln, liegt geographisch im Bergischen Land und gehört somit zum Rheinland
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
163.851 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
51371–51381
Vorwahlen
0214, 02171, 02173
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Höfen, Höfen
Gemeinde Leverkusen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 16:00
- Dienstag: 08:30 - 16:00
- Mittwoch: 08:30 - 16:00
- Donnerstag: 08:30 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Leverkusen legt einen neuen Bebauungsplan für den Gesundheitspark vor, um dem Klinikum Leverkusen größere Kapazitäten zu ermöglichen. Das Klinikum benötigt mehr und höhere Gebäude sowie zusätzliche Betten- und OP-Kapazitäten, da die aktuellen Kapazitäten den Versorgungsbedarf nicht mehr decken. Ein Hubschrauberlandeplatz und eine neue Zufahrt für Rettungswagen und Anlieferungen sind ebenfalls geplant. Der Bebauungsplan soll in den nächsten zehn Jahren schrittweise umgesetzt werden.
Der aktuelle Bebauungsplan stammt aus 2015 und bietet nicht genug Entwicklungsmöglichkeiten. Die Planung berücksichtigt auch die Auswirkungen des Hochwassers von 2021, das Teile des Klinikumsgeländes betroffen hat.
Der Bebauungsplan soll im Juni 2024 im Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt beraten und vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen entschieden werden.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.