Leverkusen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈleˑvɐkuːzn̩] ist eine kreisfreie Stadt und Mittelzentrum im südlichen Nordrhein-Westfalen, gehört zum Regierungsbezirk Köln, liegt geographisch im Bergischen Land und gehört somit zum Rheinland
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
163.851 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
51371–51381
Vorwahlen
0214, 02171, 02173
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Höfen, Höfen
Gemeinde Leverkusen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 16:00
- Dienstag: 08:30 - 16:00
- Mittwoch: 08:30 - 16:00
- Donnerstag: 08:30 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Leverkusen legt einen neuen Bebauungsplan für den Gesundheitspark vor, um dem Klinikum Leverkusen größere Kapazitäten zu ermöglichen. Das Klinikum benötigt mehr und höhere Gebäude sowie zusätzliche Betten- und OP-Kapazitäten, da die aktuellen Kapazitäten den Versorgungsbedarf nicht mehr decken. Ein Hubschrauberlandeplatz und eine neue Zufahrt für Rettungswagen und Anlieferungen sind ebenfalls geplant. Der Bebauungsplan soll in den nächsten zehn Jahren schrittweise umgesetzt werden.
Der aktuelle Bebauungsplan stammt aus 2015 und bietet nicht genug Entwicklungsmöglichkeiten. Die Planung berücksichtigt auch die Auswirkungen des Hochwassers von 2021, das Teile des Klinikumsgeländes betroffen hat.
Der Bebauungsplan soll im Juni 2024 im Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt beraten und vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen entschieden werden.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.