Leverkusen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈleˑvɐkuːzn̩] ist eine kreisfreie Stadt und Mittelzentrum im südlichen Nordrhein-Westfalen, gehört zum Regierungsbezirk Köln, liegt geographisch im Bergischen Land und gehört somit zum Rheinland
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
163.851 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
51371–51381
Vorwahlen
0214, 02171, 02173
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Höfen, Höfen
Gemeinde Leverkusen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 16:00
- Dienstag: 08:30 - 16:00
- Mittwoch: 08:30 - 16:00
- Donnerstag: 08:30 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Leverkusen legt einen neuen Bebauungsplan für den Gesundheitspark vor, um dem Klinikum Leverkusen größere Kapazitäten zu ermöglichen. Das Klinikum benötigt mehr und höhere Gebäude sowie zusätzliche Betten- und OP-Kapazitäten, da die aktuellen Kapazitäten den Versorgungsbedarf nicht mehr decken. Ein Hubschrauberlandeplatz und eine neue Zufahrt für Rettungswagen und Anlieferungen sind ebenfalls geplant. Der Bebauungsplan soll in den nächsten zehn Jahren schrittweise umgesetzt werden.
Der aktuelle Bebauungsplan stammt aus 2015 und bietet nicht genug Entwicklungsmöglichkeiten. Die Planung berücksichtigt auch die Auswirkungen des Hochwassers von 2021, das Teile des Klinikumsgeländes betroffen hat.
Der Bebauungsplan soll im Juni 2024 im Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt beraten und vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen entschieden werden.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.