Icking ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Bad Tölz-Wolfratshausen
Einwohner
3670 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82057
Vorwahlen
08178, 08171
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bachhauserfilz, Irschenhausen, Mörlbach, Schlederloh, Schtzenried, Wadlhausen, Walchstadt, Bachhauserfilz, Irschenhausen, Mörlbach, Schlederloh, Schützenried, Wadlhausen, Walchstadt
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Icking
Hauptstraße 1
82057 Icking
2. Landratsamt München
Thomas-Wimmer-Ring 1
80539 München
3. Wasserwirtschaftsamt München
Widenmayerstraße 1
80538 München
Gemeinde Icking – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.