Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Illesheim

Illesheim ist eine Gemeinde im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim in Mittelfranken
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Einwohner
974 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91471
Vorwahl
09841
Adresse der Gemeinde
Hauptstraße 30, 91471 Illesheim
Hauptstraße 30, 91471 Illesheim 91471 Bayern DE
Website
Ortsteile
Aischmhle, Eisenmhle, Gackenmhle, Schwebheim, Urfersheim, Aischmühle, Eisenmühle, Gackenmühle, Schwebheim, Urfersheim
Adressen:
1. Gemeinde Illesheim
Hauptstraße 1
97267 Illesheim

2. Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Am Alten Rathaus 1
91413 Neustadt a.d.Aisch

3. Einwohnermeldeamt Illesheim
Hauptstraße 1
97267 Illesheim
Gemeinde Illesheim – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?

Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:

  1. Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
  2. Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
  3. Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
  4. Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
  5. Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.

Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.