Die Goethe- und Universitätsstadt Ilmenau liegt in Thüringen, etwa 33 Kilometer südwestlich der Landeshauptstadt Erfurt im Tal der Ilm am Nordrand des Thüringer Waldes
Bundesland
Landkreis
Ilm-Kreis
Einwohner
38.521 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
98693, 98694
Vorwahl
03677
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ilmenau
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ilmenau
Markt 1
98693 Ilmenau
2. Landratsamt Ilm-Kreis
Bahnhofstraße 2
99310 Arnstadt
3. Agentur für Arbeit Ilmenau
Am Bahnhof 1
98693 Ilmenau
Gemeinde Ilmenau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Uelzen, nicht direkt in Ilmenau, wurden Pläne für ein neues Wohnquartier an der Lüneburger Straße vorgestellt. Das Projekt umfasst neun moderne Wohngebäude, darunter sechs Einzelgebäude und einen Gebäudekomplex aus drei Baukörpern. Die Ilmenau-Wiesen GmbH & Co. KG hat ein Verfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan beantragt, und der Bauausschuss hat dem Antrag zugestimmt. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat der Hansestadt Uelzen. Das Projekt kann frühestens 2026 starten.
In Ilmenau selbst gibt es keine spezifischen neuen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in den bereitgestellten Quellen. Die Stadt Ilmenau hat allgemeine Informationen zu Bebauungsplänen und Stadtentwicklung, aber keine aktuellen spezifischen Ankündigungen oder Entscheidungen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.