Ilsede ist eine Gemeinde mit 21.530 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2017) im Landkreis Peine in Niedersachsen
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
21.975 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahlen
                                
                                
31241, 31246                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
05172, 05174                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Ilsede  
   Hauptstraße 15  
   31241 Ilsede  
2. Ordnungsamt Ilsede  
   Hauptstraße 15  
   31241 Ilsede  
3. Bauamt Ilsede  
   Hauptstraße 15  
   31241 Ilsede  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Ilsede – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Der Rat der Gemeinde Ilsede hatSeveral neue Bebauungspläne und Änderungen des Flächennutzungsplans beschlossen:
- 42. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Ilsede, um bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für seniorengerechten Wohnraum zu schaffen.
- Bebauungsplan Nr. 105 „Wohnquartier Rittergut Gadenstedt“ und 42. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der Altgemeinde Lahstedt, um ein generationsübergreifendes Wohnprojekt zu ermöglichen.
- Bebauungsplan Nr. 117 “Lahmorgen II“ und 46. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Lahstedt, zur Errichtung von Wohnhäusern in zweiter Reihe und zur Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft.
- Bebauungsplan Nr. 22 “Gadenstedter Weg“ zur Erweiterung einer Therapieeinrichtung und zur Nutzung eines Wohnhauses unabhängig vom Gewerbe.
- Bebauungsplan „Stedumer Weg“ und 40. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der Altgemeinde Ilsede, zur Entwicklung eines Wohngebietes in Klein Solschen und zur Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen.
- Bebauungsplan Nr. 119 „Biogasanlage Groß Lafferde“ und 47. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Lahstedt, zur Erweiterung der bestehenden Biogasanlage.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
 
                         
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.