Ilsede ist eine Gemeinde mit 21.530 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2017) im Landkreis Peine in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
21.975 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
31241, 31246
Vorwahlen
05172, 05174
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ilsede
Hauptstraße 15
31241 Ilsede
2. Ordnungsamt Ilsede
Hauptstraße 15
31241 Ilsede
3. Bauamt Ilsede
Hauptstraße 15
31241 Ilsede
Gemeinde Ilsede – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Ilsede hatSeveral neue Bebauungspläne und Änderungen des Flächennutzungsplans beschlossen:
- 42. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Ilsede, um bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für seniorengerechten Wohnraum zu schaffen.
- Bebauungsplan Nr. 105 „Wohnquartier Rittergut Gadenstedt“ und 42. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der Altgemeinde Lahstedt, um ein generationsübergreifendes Wohnprojekt zu ermöglichen.
- Bebauungsplan Nr. 117 “Lahmorgen II“ und 46. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Lahstedt, zur Errichtung von Wohnhäusern in zweiter Reihe und zur Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft.
- Bebauungsplan Nr. 22 “Gadenstedter Weg“ zur Erweiterung einer Therapieeinrichtung und zur Nutzung eines Wohnhauses unabhängig vom Gewerbe.
- Bebauungsplan „Stedumer Weg“ und 40. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der Altgemeinde Ilsede, zur Entwicklung eines Wohngebietes in Klein Solschen und zur Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen.
- Bebauungsplan Nr. 119 „Biogasanlage Groß Lafferde“ und 47. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Lahstedt, zur Erweiterung der bestehenden Biogasanlage.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.