Bebauungsplan und Flächennutzungsplan Imsweiler

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Bestellerdaten

Sie beauftragen hiermit die Firma InterTimer GmbH einen Bebauungsplan bzw. Flächennutzungsplan für Sie bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu bestellen bzw im Internet für Sie zu recherchieren.
Die Gebühr wird Ihnen per Lastschriftgebühr nach Auftragseingang vom Bankkonto abgebucht. bebauungsplan24.de ist keine staatliche Behördenseite, sondern ein Service der Firma InterTimer GmbH. Ob es sich bei einem Grundstück um Bauland handelt (Baugebiet), und welche Bauvorgaben sie beachten müssen (Geschossflächenzahl, etc) steht in im Bauplan, Lageplan oder falls kein B-Plan vorliegt im Flächennutzungsplan.

Bebauungsplan beantragen 

Sie besitzen eine Immobilie und möchten diese optimal nutzen? Dann sollten Sie unbedingt einen Bebauungsplan für Ihr Grundstück anfordern! Mit einem Bebauungsplan erhalten Sie klare Vorgaben und Regelungen, welche Art von Bebauung auf Ihrem Grundstück erlaubt ist. Dadurch können Sie sicherstellen, dass Ihre Immobilie optimal genutzt wird und Sie das volle Potenzial ausschöpfen.
Ein Bebauungsplan gibt Ihnen auch Sicherheit, da er verbindliche Vorgaben für die Bebauung Ihres Grundstücks enthält. So können Sie sicher sein, dass Sie keine rechtlichen Probleme bekommen und Ihre Immobilie in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften nutzen.
Ein weiterer Vorteil eines Bebauungsplans ist, dass er Ihnen ermöglicht, Ihre Immobilie zukunftssicher zu gestalten. Sie können beispielsweise bereits bei der Planung auf erneuerbare Energien setzen oder barrierefreie Wohnungen einplanen. So sind Sie für kommende Entwicklungen bestens gerüstet und können Ihre Immobilie langfristig nutzen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Bebauungsplan für Ihre Immobilie unverzichtbar ist, wenn Sie das volle Potenzial ausschöpfen und zukunftssicher planen möchten. Fordern Sie noch heute einen Bebauungsplan an und nutzen Sie Ihre Immobilie optimal!

Was steht in einem Bebauungsplan?

All die Daten erhalten Sie aus dem Bebauungsplan bzw. Flächennutzungsplan 

  • Die Art der baulichen Nutzung eines Grundstückes:
    Wohngebiet - Mischgebiet oder Gewerbegebiet

  • Die Grundflächenzahl GRZ
    Wie viel der Grundfläche darf bebaut werden?
    Eine GRZ von 0,3 würde zum Beispiel bedeuten, dass nicht mehr als 30 Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen.

  • Die Geschossflächenzahl (GFZ).
    Wie groß darf das Haus werden?
    Bei einer GFZ von 0,7 darf insbesondere die Fläche aller Vollgeschosse 70 % der Grundstücksfläche nicht übersteigen. Bei einer Grundstücksfläche von vierhundert Quadratmetern wären das zweihundertsiebzig Quadratmeter.

  • Offene oder geschlossene Bauweise?
    Bei der geschlossenen Bauweise müssen sich zum Beispiel die Seitenwände des Gebäudes berühren.

  • Linien und Grenzen.
    Ist bereits eine Baulinie vorhanden, muss das Gebäude auf dieser Linie errichtet werden.

  • Die Anzahl der Vollgeschosse und die maximale Gebäudehöhe

  • Dachspezifikationen, Dachneigungen.

  • Zu den weiteren Vorschriften gehören
    Bepflanzungsvorschriften, Informationen über die Lage von Parkplätzen, Spielplätzen, Grünflächen, bebaubaren Flächen, die Lage von Versorgungsmasten und Mülltonnen. 

    Und viele weitere Vorschriften und Bestimmungen.

Warum benötige ich einen Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan ist wichtiger Bestandteil Ihrer Unterlagen zum Grundstück.

Aber nicht nur für das eigene Grundstück, sondern auch als Information zu den umgebenden Grundstücken kann ein Bebauungsplan von Interesse sein. So können Sie sich beispielsweise vergewissern, ob der schöne Ausblick aus Ihrem Schlafzimmer auch in Zukunft erhalten bleiben wird, oder ob schon in naher Zukunft mit dem Bau eines Gewerbegebietes gerechnet werden muss. Oder falls Sie sich an eine Immobilie interessieren, können Sie einen Bebauungsplan anfordern.

bebauungsplan

 

Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen bzw. qualifizierten Bebauungsplan und einem Flächennutzungsplan?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Bebauungsplänen

Ob es sich bei einem Grundstück um Bauland handelt (Baugebiet), und welche Bauvorgaben sie beachten müssen (Geschossflächenzahl, etc) steht im Bebauungsplan.

Es muss nicht für alle Grundstücke einer Gemeinde ein Bebauungsplan vorliegen. In diesem Falle erhalten Sie alternativ einen Auszug aus dem Flächennutzungsplan.

Bebauungsplan
 
Imsweiler ist eine Ortsgemeinde im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Donnersbergkreis
Einwohner
539 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67808
Vorwahlen
06361, 06363
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Schleifmhle, Schleifmühle

FAQ

24. Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

22. Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:

  1. Wohnbauflächen
  2. Gemischte Bauflächen
  3. Gewerbliche Bauflächen
  4. Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
  5. Grünflächen
  6. Waldflächen
  7. Landwirtschaftliche Flächen
  8. Verkehrsflächen
  9. Ver- und Entsorgungsanlagen
  10. Flächen für den Gemeinbedarf
  11. Wasserflächen
  12. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.

12. Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:

  • GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
  • GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen

Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.

9. Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?

Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:

  • Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
  • Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
  • Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung

Typische Festsetzungen umfassen:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
  • Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
  • Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
  • Verkehrsflächen
  • Grünflächen und Pflanzgebote
  • Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
  • Flächen für den Gemeinbedarf

6. Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
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Vereinfachtes / Beschleunigtes Verfahren

Nach § 13 BauGB kann die planende Gemeinde einen Bebauungsplan auch in einem „vereinfachten“ bzw. einem „beschleunigten Verfahren“ zur schnelleren Schaffung von Wohnraum aufstellen; nach § 13a im Innenbereich 

Da das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans so lange dauert, bis er in Kraft tritt, können die Gemeinden eine Veränderungssperre für das Gebiet oder einen Teil davon erlassen. So kann vermieden werden, dass in der Entwurfsphase Bauprojekte durchgeführt werden, die dem ursprünglichen Plan zuwiderlaufen. Eine Änderungssperre ist gesetzlich zunächst für zwei Jahre gültig. Die Gemeinde kann diese Frist bei Bedarf um ein drittes Jahr verlängern. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde die Dauer der Veränderungssperre auf ein viertes Jahr ausdehnen. Damit ist jedoch aus Sicht des Eigentumsschutzes die maximale Dauer für eine entschädigungslos hinzunehmende Duldung einer Veränderungssperre erreicht.

Alternativ zu einer Veränderungssperre kann die Gemeinde die Entscheidung über einzelne Bauvorhaben jeweils um bis zu einem Jahr zurückstellen lassen.