Sie gehört der Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel an, die ihren Verwaltungssitz in der Gemeinde Alsenz hat. Sie liegt zwischen Rockenhausen und Bad Kreuznach im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Donnersbergkreis
Einwohner
1049 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67823
Vorwahl
06362
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Moschellandsburg, Moschellandsburg
Adressen:
1. Stadtverwaltung Obermoschel
Hauptstraße 1
67823 Obermoschel
2. Ordnungsamt Obermoschel
Hauptstraße 1
67823 Obermoschel
3. Finanzamt Bad Kreuznach
Am Schloß 1
55543 Bad Kreuznach
Gemeinde Obermoschel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.