Obermoschel ist die kleinste Stadt in der Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel an, die ihren Verwaltungssitz in der Gemeinde Alsenz hat
Bundesland
Landkreis
Donnersbergkreis
Einwohner
1049 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67823
Vorwahl
06362
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Moschellandsburg, Moschellandsburg
Adressen:
1. Stadtverwaltung Obermoschel
Hauptstraße 1
67823 Obermoschel
2. Ordnungsamt Obermoschel
Hauptstraße 1
67823 Obermoschel
3. Finanzamt Bad Kreuznach
Am Schloß 1
55543 Bad Kreuznach
Gemeinde Obermoschel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.