Durch den Weinanbau wurde die Stadt auch überregional bekannt
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
4782 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97346
Vorwahlen
09167, 09323, 09326
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Birklingen, Bruckhof, Dornheim, Fischhof, Neubauhof, Possenheim, Seehof, Waldhof, Ziegenbach, Birklingen, Bruckhof, Dornheim, Fischhof, Neubauhof, Possenheim, Seehof, Waldhof, Ziegenbach
Adressen:
1. Stadt Iphofen
Hauptstraße 1
97346 Iphofen
2. Ordnungsamt Iphofen
Hauptstraße 1
97346 Iphofen
3. Finanzamt Kitzingen
Am Alten Bahnhof 1
97318 Kitzingen
Gemeinde Iphofen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Iphofen sind aktuell several Bebauungspläne und Entwicklungen relevant:
- Die Stadt Iphofen stellt alle Bebauungspläne sowie den Flächennutzungsplan zur Einsicht bereit, einschließlich Festsetzungen für Solar- und Photovoltaikanlagen in allen Baugebieten.
- Es gibt keine verfügbaren Bauplätze der Stadt Iphofen zum Verkauf, aber Eigentümer können jederzeit in die Bebauungspläne Einsicht nehmen.
- Der Backmaschinenhersteller Fritsch plant den Bau seiner neuen Zentrale im Gewerbegebiet von Iphofen, mit Baubeginn voraussichtlich Mitte 2025.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.