Iphofen ist eine Stadt im unterfränkischen Landkreis Kitzingen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
4782 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97346
Vorwahlen
09167, 09323, 09326
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Birklingen, Bruckhof, Dornheim, Fischhof, Neubauhof, Possenheim, Seehof, Waldhof, Ziegenbach, Birklingen, Bruckhof, Dornheim, Fischhof, Neubauhof, Possenheim, Seehof, Waldhof, Ziegenbach
Adressen:
1. Stadt Iphofen
Hauptstraße 1
97346 Iphofen
2. Ordnungsamt Iphofen
Hauptstraße 1
97346 Iphofen
3. Finanzamt Kitzingen
Am Alten Bahnhof 1
97318 Kitzingen
Gemeinde Iphofen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Iphofen sind aktuell several Bebauungspläne und Entwicklungen relevant:
- Die Stadt Iphofen stellt alle Bebauungspläne sowie den Flächennutzungsplan zur Einsicht bereit, einschließlich Festsetzungen für Solar- und Photovoltaikanlagen in allen Baugebieten.
- Es gibt keine verfügbaren Bauplätze der Stadt Iphofen zum Verkauf, aber Eigentümer können jederzeit in die Bebauungspläne Einsicht nehmen.
- Der Backmaschinenhersteller Fritsch plant den Bau seiner neuen Zentrale im Gewerbegebiet von Iphofen, mit Baubeginn voraussichtlich Mitte 2025.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.