Isen ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Erding und liegt im oberen Isental rund 35 km östlich der Landeshauptstadt München
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5769 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84424
Vorwahl
08083
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Altweg, Ambach, Angersbach, Aschberg, Bachleiten, Berging, Buchschachen, Burgrain, Eck, Eschbaum, Feichten, Fickelmhle, Flecksberg, Gänsbach, Gaisberg, Gallersberg, Ganzenöd, Giglberg, Gmain, Göttenbach, Harnisch, Höselsthal, Hof, Hofreit, Hub,GemMittbach, Hundsöd, Isen, Kapfing, Kay, Kitzöd, Kopfsöd, Kothlehen, Khberg, Kuglmhle, Kuglstadt, Lichtenweg, Linden, Lohe, Loiperstett, Loipfing
Adressen:
1. Gemeinde Isen, Hauptstraße 1, 84424 Isen
2. Landratsamt Erding, Landstraße 30, 85435 Erding
3. Finanzamt Erding, Mühlenstraße 2, 85435 Erding
Gemeinde Isen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.