Issigau ist eine Gemeinde im Landkreis Hof in Oberfranken und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Hof
Einwohner
982 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95188
Vorwahlen
09293, 09288, 09282
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eichenstein, Kemlas, Reitzenstein, Steingrn, Wolfstein, Eichenstein, Kemlas, Reitzenstein, Steingrün, Wolfstein
Adressen:
1. Gemeinde Issigau
Hauptstraße 1
95183 Issigau
2. Ordnungsamt Landkreis Hof
Maxplatz 1
95028 Hof
3. Bürgeramt Stadt Hof
Ludwigstraße 16
95028 Hof
Gemeinde Issigau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.