Regensburg (von lateinisch Castra Regina; auch Ratisbona und Ratispona) ist die Hauptstadt des Regierungsbezirks Oberpfalz mit Sitz der Regierung der Oberpfalz wie auch des Landrats des Landkreises Regensburg und eine kreisfreie Stadt in Ostbayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Einwohner
153.542 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
93047–93059
Vorwahl
0941
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Abbachhof, Gonnersdorf, Grafenhofen, Graß, Grnthal, Haslach, Hauzenstein, Hölzlhof, Irlbach, Irlmauth, Jägerberg, Kareth, Oberackerhof, ™denthal, Rehthal, Roith, Sandhof, Schnaitterhof, Thanhausen, Thanhof, Thurnhof, Unterackerhof, Abbachhof, Gonnersdorf, Grafenhofen, Graß, Grünthal, Haslach, Hauzenstein, Hölzlhof, Irlbach, Irlmauth, Jägerberg, Kareth, Oberackerhof, Ödenthal, Rehthal, Roith, Sandhof, Schnaitterhof
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.