Regensburg (von lateinisch Castra Regina; auch Ratisbona und Ratispona) ist die Hauptstadt des Regierungsbezirks Oberpfalz mit Sitz der Regierung der Oberpfalz wie auch des Landrats des Landkreises Regensburg und eine kreisfreie Stadt in Ostbayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Einwohner
153.542 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
93047–93059
Vorwahl
0941
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Abbachhof, Gonnersdorf, Grafenhofen, Graß, Grnthal, Haslach, Hauzenstein, Hölzlhof, Irlbach, Irlmauth, Jägerberg, Kareth, Oberackerhof, ™denthal, Rehthal, Roith, Sandhof, Schnaitterhof, Thanhausen, Thanhof, Thurnhof, Unterackerhof, Abbachhof, Gonnersdorf, Grafenhofen, Graß, Grünthal, Haslach, Hauzenstein, Hölzlhof, Irlbach, Irlmauth, Jägerberg, Kareth, Oberackerhof, Ödenthal, Rehthal, Roith, Sandhof, Schnaitterhof
Gemeinde Regensburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.