Regensburg (von lateinisch Castra Regina; auch Ratisbona und Ratispona) ist die Hauptstadt des Regierungsbezirks Oberpfalz mit Sitz der Regierung der Oberpfalz wie auch des Landrats des Landkreises Regensburg und eine kreisfreie Stadt in Ostbayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Einwohner
153.542 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
93047–93059
Vorwahl
0941
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Abbachhof, Gonnersdorf, Grafenhofen, Graß, Grnthal, Haslach, Hauzenstein, Hölzlhof, Irlbach, Irlmauth, Jägerberg, Kareth, Oberackerhof, ™denthal, Rehthal, Roith, Sandhof, Schnaitterhof, Thanhausen, Thanhof, Thurnhof, Unterackerhof, Abbachhof, Gonnersdorf, Grafenhofen, Graß, Grünthal, Haslach, Hauzenstein, Hölzlhof, Irlbach, Irlmauth, Jägerberg, Kareth, Oberackerhof, Ödenthal, Rehthal, Roith, Sandhof, Schnaitterhof
Gemeinde Regensburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.