Jungingen ist eine Gemeinde knapp sieben Kilometer südöstlich von Hechingen im baden-württembergischen Zollernalbkreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Zollernalbkreis
Einwohner
1348 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72417
Vorwahl
07477
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Buckenhof, Brglishof, Kesselbronn, Oberhaslach, StMoritz, Unterhaslach, Ziegelweiler, Buckenhof, Bürglishof, Kesselbronn, Oberhaslach, StMoritz, Unterhaslach, Ziegelweiler
Adressen:
1. Gemeinde Jungingen
Hauptstraße 1
72488 Jungingen
2. Landkreis Tuttlingen
Wilhelmstraße 10
78532 Tuttlingen
3. Amtsgericht Tuttlingen
Wilhelmstraße 10
78532 Tuttlingen
Gemeinde Jungingen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.