Hohenstein ist eine Gemeinde im Landkreis Nordhausen, Thüringen, die nach der früheren Grafschaft Hohenstein benannt wurde.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
2182 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
99755
Vorwahl
036336
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Breithardt, Felsentor, Herrenmhle, Hohenstein, Breithardt, Felsentor, Herrenmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hohenstein
Hauptstraße 1
09337 Hohenstein
2. Ordnungsamt Hohenstein
Markt 2
09337 Hohenstein
3. Bürgeramt Hohenstein
Bahnhofstraße 10
09337 Hohenstein
Gemeinde Hohenstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Gemeinde Hohenstein hat das Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2023 "Hinter den Höfen II" in Liebenrode eingeleitet, mit einer Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB im August 2024.
- Es gibt auch ein Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/92 "Steinfeld/Loh" in Mackenrode im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
- Weitere Planverfahren umfassen den Bebauungsplan "Schäferei" in Trebra und die Ergänzungssatzung Nr. 01/2020 “Molkereiberg” in Klettenberg.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.