Hohenstein ist eine Gemeinde im Landkreis Nordhausen, Thüringen, die nach der früheren Grafschaft Hohenstein benannt wurde.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
2182 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
99755
Vorwahl
036336
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Breithardt, Felsentor, Herrenmhle, Hohenstein, Breithardt, Felsentor, Herrenmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hohenstein
Hauptstraße 1
09337 Hohenstein
2. Ordnungsamt Hohenstein
Markt 2
09337 Hohenstein
3. Bürgeramt Hohenstein
Bahnhofstraße 10
09337 Hohenstein
Gemeinde Hohenstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Gemeinde Hohenstein hat das Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2023 "Hinter den Höfen II" in Liebenrode eingeleitet, mit einer Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB im August 2024.
- Es gibt auch ein Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/92 "Steinfeld/Loh" in Mackenrode im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
- Weitere Planverfahren umfassen den Bebauungsplan "Schäferei" in Trebra und die Ergänzungssatzung Nr. 01/2020 “Molkereiberg” in Klettenberg.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.