Er hat etwa 9500 Einwohner. Kösching (bairisch Kesching) ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Eichstätt und liegt nordöstlich von Ingolstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
9705 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85092
Vorwahl
08456
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Desching-Siedlung
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kösching, Hauptstraße 1, 85092 Kösching
2. Finanzamt Ingolstadt, Schillerstraße 10, 85049 Ingolstadt
3. Landratsamt Eichstätt, Marktplatz 1, 85072 Eichstätt
Gemeinde Kösching – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Auf dem ehemaligen Hofmann-Gelände in Kösching soll ein neues Baugebiet entstehen. Der Bebauungsplan sieht die Errichtung von einkommensgeförderten, frei finanzierten und Seniorenwohnungen in drei- und viergeschossiger Bauweise vor. Die Erschließungsstraße wird sechs Meter breit sein und in einem zwölf Meter breiten Wendehammer enden. Ein Kindergarten und ein Geländestreifen westlich des ehemaligen Sägewerksgeländes sind ebenfalls Teil des Plans. In der jüngsten Gemeinderatssitzung stand die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen auf der Tagesordnung.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.