Kahla ist eine Kleinstadt im mittleren Saaletal, südlich von Jena
Bundesland
Landkreis
Saale-Holzland-Kreis
Einwohner
6724 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
07768
Vorwahl
036424
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kahla
Markt 1
07768 Kahla
2. Einwohnermeldeamt Kahla
Markt 1
07768 Kahla
3. Ordnungsamt Kahla
Markt 1
07768 Kahla
Gemeinde Kahla – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kahla betreffen die Verfügbarkeit und Darstellung der Bebauungspläne auf der Stadtwebsite. Es gibt verschiedene Bebauungspläne wie den B-Plan Innenstadt Kahla, Mischgebiet Am Greudaer Weg, Sondergebiet Oelwiesenweg, und mehrere Wohngebiete, die im Adobe-Reader-PDF Format vorliegen und für eine maßstabsgetreue Darstellung den Adobe Reader erfordern.
Zudem gibt es Hinweise auf den 4. Entwurf zum Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet "Am Teichberg" in der Gemeinde Rothenstein, OT Oelknitz, aunque dies nicht direkt in Kahla liegt, es zeigt jedoch die aktuelle Planungsaktivität in der Region.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.