Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Nordhausen

Die Stadt liegt am Südrand des Harzes und im Nordwesten der Goldenen Aue. Durch das Stadtgebiet fließt die Zorge
Bundesland
Landkreis
Einwohner
40.563 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99734
Vorwahlen
03631, 034653 (Rodishain, Stempeda)
Adresse der Stadtverwaltung
Markt 1, 99734 Nordhausen
Markt 1, 99734 Nordhausen 99734 Thüringen DE
Website
Ortsteile
Harthausen, Nordhausen, Harthausen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nordhausen
Breite Straße 1
99734 Nordhausen

2. Finanzamt Nordhausen
Am Schloß 1
99734 Nordhausen

3. Agentur für Arbeit Nordhausen
Bahnhofstraße 2
99734 Nordhausen
Gemeinde Nordhausen – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Nordhausen betreffen vor allem die Fortschreibung und Anpassung bestehender Pläne. Der Bebauungsplan „Ortskern Nordhausen“ dient der Ordnung der städtebaulichen Entwicklung und der Sanierung des Ortskerns. Dieser Plan wurde entwickelt, um die Zielvorgaben der Sanierung umzusetzen, die städtebaulichen Vorgaben zu berücksichtigen und den Denkmalschutz zu beachten. Es gibt bestehende Bebauungspläne, die teilweise aufgehoben oder angepasst werden, um den neuen Plan zu integrieren. Zudem wird darauf geachtet, die bestehende Struktur und das Straßenbild zu erhalten und die Belange landwirtschaftlicher Betriebe zu berücksichtigen.

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.