Die Stadt liegt am Südrand des Harzes und im Nordwesten der Goldenen Aue. Durch das Stadtgebiet fließt die Zorge
Bundesland
Landkreis
Einwohner
40.563 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99734
Vorwahlen
03631, 034653 (Rodishain, Stempeda)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Harthausen, Nordhausen, Harthausen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nordhausen
Breite Straße 1
99734 Nordhausen
2. Finanzamt Nordhausen
Am Schloß 1
99734 Nordhausen
3. Agentur für Arbeit Nordhausen
Bahnhofstraße 2
99734 Nordhausen
Gemeinde Nordhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Nordhausen betreffen vor allem die Fortschreibung und Anpassung bestehender Pläne. Der Bebauungsplan „Ortskern Nordhausen“ dient der Ordnung der städtebaulichen Entwicklung und der Sanierung des Ortskerns. Dieser Plan wurde entwickelt, um die Zielvorgaben der Sanierung umzusetzen, die städtebaulichen Vorgaben zu berücksichtigen und den Denkmalschutz zu beachten. Es gibt bestehende Bebauungspläne, die teilweise aufgehoben oder angepasst werden, um den neuen Plan zu integrieren. Zudem wird darauf geachtet, die bestehende Struktur und das Straßenbild zu erhalten und die Belange landwirtschaftlicher Betriebe zu berücksichtigen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.