Die Stadt liegt am Südrand des Harzes und im Nordwesten der Goldenen Aue. Durch das Stadtgebiet fließt die Zorge
Bundesland
Landkreis
Einwohner
40.563 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99734
Vorwahlen
03631, 034653 (Rodishain, Stempeda)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Harthausen, Nordhausen, Harthausen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nordhausen
Breite Straße 1
99734 Nordhausen
2. Finanzamt Nordhausen
Am Schloß 1
99734 Nordhausen
3. Agentur für Arbeit Nordhausen
Bahnhofstraße 2
99734 Nordhausen
Gemeinde Nordhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Nordhausen betreffen vor allem die Fortschreibung und Anpassung bestehender Pläne. Der Bebauungsplan „Ortskern Nordhausen“ dient der Ordnung der städtebaulichen Entwicklung und der Sanierung des Ortskerns. Dieser Plan wurde entwickelt, um die Zielvorgaben der Sanierung umzusetzen, die städtebaulichen Vorgaben zu berücksichtigen und den Denkmalschutz zu beachten. Es gibt bestehende Bebauungspläne, die teilweise aufgehoben oder angepasst werden, um den neuen Plan zu integrieren. Zudem wird darauf geachtet, die bestehende Struktur und das Straßenbild zu erhalten und die Belange landwirtschaftlicher Betriebe zu berücksichtigen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.