Nordhausen (auch Nordhausen am Harz; Mundart Nordhusen) ist die Kreisstadt des nach ihr benannten Landkreises im Norden Thüringens. Durch das Stadtgebiet fließt die Zorge
Bundesland
Landkreis
Einwohner
40.563 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99734
Vorwahlen
03631, 034653 (Rodishain, Stempeda)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Harthausen, Nordhausen, Harthausen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nordhausen
Breite Straße 1
99734 Nordhausen
2. Finanzamt Nordhausen
Am Schloß 1
99734 Nordhausen
3. Agentur für Arbeit Nordhausen
Bahnhofstraße 2
99734 Nordhausen
Gemeinde Nordhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Nordhausen betreffen vor allem die Fortschreibung und Anpassung bestehender Pläne. Der Bebauungsplan „Ortskern Nordhausen“ dient der Ordnung der städtebaulichen Entwicklung und der Sanierung des Ortskerns. Dieser Plan wurde entwickelt, um die Zielvorgaben der Sanierung umzusetzen, die städtebaulichen Vorgaben zu berücksichtigen und den Denkmalschutz zu beachten. Es gibt bestehende Bebauungspläne, die teilweise aufgehoben oder angepasst werden, um den neuen Plan zu integrieren. Zudem wird darauf geachtet, die bestehende Struktur und das Straßenbild zu erhalten und die Belange landwirtschaftlicher Betriebe zu berücksichtigen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.