Kapellen-Drusweiler ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Südliche Weinstraße in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Südliche Weinstraße
Einwohner
971 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76889
Vorwahl
06343
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Eichenhöfe, Kaplaneihof, Eichenhöfe, Kaplaneihof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kapellen-Drusweiler
Hauptstraße 1
76889 Kapellen-Drusweiler
2. Ordnungsamt Landkreis Südliche Weinstraße
An den Bachwiesen 1
76829 Landau in der Pfalz
3. Bürgeramt Bad Bergzabern
Hauptstraße 28
76887 Bad Bergzabern
Gemeinde Kapellen-Drusweiler – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.