Karlstadt ist die Kreisstadt des unterfränkischen Landkreises Main-Spessart und liegt rund 30 Kilometer nördlich von Würzburg im mainfränkischen Weinbaugebiet.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Main-Spessart
Einwohner
14.864 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97753
Vorwahlen
09353, 09359, 09360, 09396
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Karlstadt, Mhlbach, Mühlbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Karlstadt
Hauptstraße 1
97753 Karlstadt
2. Finanzamt Karlstadt
Am Stadtpark 1
97753 Karlstadt
3. Polizeistation Karlstadt
Am Alten Bahnhof 1
97753 Karlstadt
Gemeinde Karlstadt – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Donnerstag:
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- Samstag:
- Sonntag:
Der Karlstadter Stadtrat hat im April 2022 den Bebauungsplan "Kita Eußenheimer Straße" beschlossen, um eine Kindertagesstätte samt Parkplätzen für 6,8 Millionen Euro an der Bundesstraße zu errichten. Die Eußenheimer Straße soll umgestaltet werden, mit verschmälerten Fahrbahnen und neuen Geh- und Radwegen. Die Bauarbeiten sollen im Herbst starten und bis Mitte 2024 abgeschlossen sein.
Zudem gab es einen Fall, in dem der Karlstadter Bauausschuss einen privaten Bauantrag für ein Wohnhaus ablehnte, weil das Gebäude zu hoch und mit der falschen Dachneigung gebaut wurde.
Es gibt auch Pläne und Überarbeitungen von bestehenden Bebauungsplänen, wie dem Bebauungsplan "Ehrenfels Gelände" in Karlburg, der auf die hohe Nachfrage nach Wohnraum reagiert.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.