Karlstadt ist die Kreisstadt des unterfränkischen Landkreises Main-Spessart und liegt rund 30 Kilometer nördlich von Würzburg im mainfränkischen Weinbaugebiet.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Main-Spessart
Einwohner
14.864 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97753
Vorwahlen
09353, 09359, 09360, 09396
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Karlstadt, Mhlbach, Mühlbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Karlstadt
Hauptstraße 1
97753 Karlstadt
2. Finanzamt Karlstadt
Am Stadtpark 1
97753 Karlstadt
3. Polizeistation Karlstadt
Am Alten Bahnhof 1
97753 Karlstadt
Gemeinde Karlstadt – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Samstag:
- Sonntag:
Der Karlstadter Stadtrat hat im April 2022 den Bebauungsplan "Kita Eußenheimer Straße" beschlossen, um eine Kindertagesstätte samt Parkplätzen für 6,8 Millionen Euro an der Bundesstraße zu errichten. Die Eußenheimer Straße soll umgestaltet werden, mit verschmälerten Fahrbahnen und neuen Geh- und Radwegen. Die Bauarbeiten sollen im Herbst starten und bis Mitte 2024 abgeschlossen sein.
Zudem gab es einen Fall, in dem der Karlstadter Bauausschuss einen privaten Bauantrag für ein Wohnhaus ablehnte, weil das Gebäude zu hoch und mit der falschen Dachneigung gebaut wurde.
Es gibt auch Pläne und Überarbeitungen von bestehenden Bebauungsplänen, wie dem Bebauungsplan "Ehrenfels Gelände" in Karlburg, der auf die hohe Nachfrage nach Wohnraum reagiert.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.