September 1978 nur Lahr) ist eine Große Kreisstadt im Ortenaukreis im Westen Baden-Württembergs
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Ortenaukreis
Einwohner
47.891 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
77933
Vorwahl
07821
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Lahr, Rathausplatz 1, 77933 Lahr
2. Landratsamt Ortenaukreis, Hauptstraße 4, 77933 Lahr
3. Agentur für Arbeit Lahr, Kaiserstraße 34, 77933 Lahr
Gemeinde Lahr – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Lahr betreffenSeveral Projekte der DBA Deutsche Bauwert AG:
- Bei den StadtPark Villen in Lahr wurde der Bebauungsplan inklusive Durchführungsvertrag einstimmig vom Gemeinderat beschlossen, um den rechtlichen Grundlagen für das Projekt zu schaffen, das acht Neubauten und eine sehr großzügige Tiefgarage umfasst.
- Ein weiteres Projekt, das ehemalige Nestler-Gelände in Lahr, hat nach Erhalt der Baugenehmigung und dem Abbruch des alten Fabrikgebäudes den Baustart erlebt, um insgesamt 160 Wohneinheiten in acht stilvollen Neubauten zu realisieren.
- Für ein neues Projekt in Lahr werden drei denkmalgeschützte Gebäude sorgfältig instandgesetzt und um zwei moderne Neubauten ergänzt, wobei die Erschließungsarbeiten noch in diesem Jahr erfolgen sollen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.