September 1978 nur Lahr) ist eine Große Kreisstadt im Ortenaukreis im Westen Baden-Württembergs
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Ortenaukreis
Einwohner
47.891 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
77933
Vorwahl
07821
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Lahr, Rathausplatz 1, 77933 Lahr
2. Landratsamt Ortenaukreis, Hauptstraße 4, 77933 Lahr
3. Agentur für Arbeit Lahr, Kaiserstraße 34, 77933 Lahr
Gemeinde Lahr – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Lahr betreffenSeveral Projekte der DBA Deutsche Bauwert AG:
- Bei den StadtPark Villen in Lahr wurde der Bebauungsplan inklusive Durchführungsvertrag einstimmig vom Gemeinderat beschlossen, um den rechtlichen Grundlagen für das Projekt zu schaffen, das acht Neubauten und eine sehr großzügige Tiefgarage umfasst.
- Ein weiteres Projekt, das ehemalige Nestler-Gelände in Lahr, hat nach Erhalt der Baugenehmigung und dem Abbruch des alten Fabrikgebäudes den Baustart erlebt, um insgesamt 160 Wohneinheiten in acht stilvollen Neubauten zu realisieren.
- Für ein neues Projekt in Lahr werden drei denkmalgeschützte Gebäude sorgfältig instandgesetzt und um zwei moderne Neubauten ergänzt, wobei die Erschließungsarbeiten noch in diesem Jahr erfolgen sollen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.