Kaub, bis 1933 Caub geschrieben, ist eine Stadt am Rhein im Rhein-Lahn-Kreis in Rheinland-Pfalz. Kaub ist nach der Zahl seiner Bevölkerung mit etwa 860 Einwohnern die kleinste Stadt in Rheinland-Pfalz und vor allem bekannt durch die im Rhein gelegene Burg Pfalzgrafenstein
Bundesland
Landkreis
Rhein-Lahn-Kreis
Einwohner
829 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56349
Vorwahl
06774
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Asbach, Dembach, KauberPlatte, Niedertal, Rennseiterstollen, Sauerburg, Wasserhaus, Asbach, Dembach, KauberPlatte, Niedertal, Rennseiterstollen, Sauerburg, Wasserhaus
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kaub
Hauptstraße 15
56349 Kaub
2. Einwohnermeldeamt Kaub
Hauptstraße 15
56349 Kaub
3. Ordnungsamt Kaub
Hauptstraße 15
56349 Kaub
Gemeinde Kaub – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.