Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kaufering

Kaufering ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Landsberg am Lech und liegt etwa fünf Kilometer nördlich der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
10.193 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86916
Vorwahl
08191
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Riedhof, Riedhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kaufering
Hauptstraße 1
86916 Kaufering

2. Landratsamt Landsberg am Lech
Nördliche Hauptstraße 2
86899 Landsberg am Lech

3. Finanzamt Landsberg am Lech
Am Gansanger 1
86899 Landsberg am Lech
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:00 - 15:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Im Bereich Lechfeldwiesen in Kaufering wird ein großes Wohnbauprojekt realisiert, bei dem bis 2026 etwa 170 Wohnungen in 10 Einzelhäusern entstehen sollen. Der Markt Kaufering baut selbst 7 Häuser mit 120 Wohnungen und finanziert diese über das KommWFP-Förderprogramm. Der Baubeginn war im September 2023, und der Mietbeginn ist für Januar 2026 geplant.

- In der Schlesierstraße sind 34 geförderte, barrierefreie Sozialwohnungen geplant. Das Projekt, das von der Oberbayerischen Heimstätte realisiert wird, hat einen eigenen Bebauungsplan und sieht unter anderem eine Tiefgarage und Fahrradabstellplätze vor. Nach längerer Planung soll der Bau im Sommer 2022 beginnen.

- Der Marktgemeinderat von Kaufering hat einen Rahmenplan erstellt, um die künftige bauliche Entwicklung in Kaufering-Dorf zu lenken. Dieser Plan umfasst Ziele wie den Erhalt des dörflichen Charakters, moderate Nachverdichtung und die Sicherung von Grünflächen. Es sind keine neuen Wohngebiete vorgesehen, sondern die Ausnutzung des bestehenden Wohnraumpotenzials.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?

Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:

  1. Art der baulichen Nutzung
  2. Maß der baulichen Nutzung
  3. Überbaubare Grundstücksflächen
  4. Örtliche Verkehrsflächen

Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:

  • Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
  • Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
  • Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben

Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.