Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kaufering

Kaufering ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Landsberg am Lech und liegt etwa fünf Kilometer nördlich der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
10.193 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86916
Vorwahl
08191
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Riedhof, Riedhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kaufering
Hauptstraße 1
86916 Kaufering

2. Landratsamt Landsberg am Lech
Nördliche Hauptstraße 2
86899 Landsberg am Lech

3. Finanzamt Landsberg am Lech
Am Gansanger 1
86899 Landsberg am Lech
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:00 - 15:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Im Bereich Lechfeldwiesen in Kaufering wird ein großes Wohnbauprojekt realisiert, bei dem bis 2026 etwa 170 Wohnungen in 10 Einzelhäusern entstehen sollen. Der Markt Kaufering baut selbst 7 Häuser mit 120 Wohnungen und finanziert diese über das KommWFP-Förderprogramm. Der Baubeginn war im September 2023, und der Mietbeginn ist für Januar 2026 geplant.

- In der Schlesierstraße sind 34 geförderte, barrierefreie Sozialwohnungen geplant. Das Projekt, das von der Oberbayerischen Heimstätte realisiert wird, hat einen eigenen Bebauungsplan und sieht unter anderem eine Tiefgarage und Fahrradabstellplätze vor. Nach längerer Planung soll der Bau im Sommer 2022 beginnen.

- Der Marktgemeinderat von Kaufering hat einen Rahmenplan erstellt, um die künftige bauliche Entwicklung in Kaufering-Dorf zu lenken. Dieser Plan umfasst Ziele wie den Erhalt des dörflichen Charakters, moderate Nachverdichtung und die Sicherung von Grünflächen. Es sind keine neuen Wohngebiete vorgesehen, sondern die Ausnutzung des bestehenden Wohnraumpotenzials.

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Was ist ein einfacher Bebauungsplan?

Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:

  • Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
  • Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
  • Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.

Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.