Kaufering ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Landsberg am Lech und liegt etwa fünf Kilometer nördlich der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
10.193 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86916
Vorwahl
08191
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Riedhof, Riedhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kaufering
Hauptstraße 1
86916 Kaufering
2. Landratsamt Landsberg am Lech
Nördliche Hauptstraße 2
86899 Landsberg am Lech
3. Finanzamt Landsberg am Lech
Am Gansanger 1
86899 Landsberg am Lech
Gemeinde Kaufering – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Bereich Lechfeldwiesen in Kaufering wird ein großes Wohnbauprojekt realisiert, bei dem bis 2026 etwa 170 Wohnungen in 10 Einzelhäusern entstehen sollen. Der Markt Kaufering baut selbst 7 Häuser mit 120 Wohnungen und finanziert diese über das KommWFP-Förderprogramm. Der Baubeginn war im September 2023, und der Mietbeginn ist für Januar 2026 geplant.
- In der Schlesierstraße sind 34 geförderte, barrierefreie Sozialwohnungen geplant. Das Projekt, das von der Oberbayerischen Heimstätte realisiert wird, hat einen eigenen Bebauungsplan und sieht unter anderem eine Tiefgarage und Fahrradabstellplätze vor. Nach längerer Planung soll der Bau im Sommer 2022 beginnen.
- Der Marktgemeinderat von Kaufering hat einen Rahmenplan erstellt, um die künftige bauliche Entwicklung in Kaufering-Dorf zu lenken. Dieser Plan umfasst Ziele wie den Erhalt des dörflichen Charakters, moderate Nachverdichtung und die Sicherung von Grünflächen. Es sind keine neuen Wohngebiete vorgesehen, sondern die Ausnutzung des bestehenden Wohnraumpotenzials.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.