Kaufering ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Landsberg am Lech und liegt etwa fünf Kilometer nördlich der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech.
                    
                        
                                
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                                    Einwohner
                                
                                
10.193 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
86916                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08191                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Riedhof, Riedhof                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Kaufering  
   Hauptstraße 1  
   86916 Kaufering  
2. Landratsamt Landsberg am Lech  
   Nördliche Hauptstraße 2  
   86899 Landsberg am Lech  
3. Finanzamt Landsberg am Lech  
   Am Gansanger 1  
   86899 Landsberg am Lech  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Kaufering – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
    13:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            - Im Bereich Lechfeldwiesen in Kaufering wird ein großes Wohnbauprojekt realisiert, bei dem bis 2026 etwa 170 Wohnungen in 10 Einzelhäusern entstehen sollen. Der Markt Kaufering baut selbst 7 Häuser mit 120 Wohnungen und finanziert diese über das KommWFP-Förderprogramm. Der Baubeginn war im September 2023, und der Mietbeginn ist für Januar 2026 geplant.
- In der Schlesierstraße sind 34 geförderte, barrierefreie Sozialwohnungen geplant. Das Projekt, das von der Oberbayerischen Heimstätte realisiert wird, hat einen eigenen Bebauungsplan und sieht unter anderem eine Tiefgarage und Fahrradabstellplätze vor. Nach längerer Planung soll der Bau im Sommer 2022 beginnen.
- Der Marktgemeinderat von Kaufering hat einen Rahmenplan erstellt, um die künftige bauliche Entwicklung in Kaufering-Dorf zu lenken. Dieser Plan umfasst Ziele wie den Erhalt des dörflichen Charakters, moderate Nachverdichtung und die Sicherung von Grünflächen. Es sind keine neuen Wohngebiete vorgesehen, sondern die Ausnutzung des bestehenden Wohnraumpotenzials.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
                            
                                Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.