Als ehemaliger Brückenkopf zu den rechtsrheinischen Gebieten Frankreichs war Kehl oft Schauplatz kriegerischer Handlungen und wurde mehrfach zerstört. Sie ist nach der Kreisstadt Offenburg und hinter Lahr/Schwarzwald die drittgrößte Stadt des Ortenaukreises und bildet ein Mittelzentrum im Bereich des Oberzentrums Offenburg. Seit 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Ortenaukreis
Einwohner
37.378 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
77694
Vorwahlen
07851, 07852, 07853, 07854
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kehl
Adressen:
1. Stadt Kehl
Hauptstraße 1
77694 Kehl
2. Ordnungsamt Kehl
Hauptstraße 1
77694 Kehl
3. Ausländerbehörde Kehl
Hauptstraße 1
77694 Kehl
Gemeinde Kehl – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Kehler Gemeinderat hat am 3. Februar 2024 den Beschluss gefasst, einen Bebauungsplan für ein Wohngebiet im Bereich „Am Rinnbach“ in Zierolshofen aufzustellen. Das Gebiet umfasst etwa 4000 Quadratmeter und soll zu einem attraktiven Wohngebiet entwickelt werden, trotz eines negativen Nachhaltigkeitschecks due to der ökologischen Auswirkungen.
Zudem wurde der Bebauungsplan „Iringheimer Straße“ angepasst, der nun ein allgemeines Wohngebiet mit einem öffentlichen Grünstreifen und Fassadenbegrünung vorsieht. Im östlichen Bereich sind Sozialwohnungen mit rund 85 Wohneinheiten geplant, während im westlichen Bereich Flächen an private Investoren verkauft werden sollen.
Ein weiteres Projekt ist der Bebauungsplan „Hanfplatz / Wasserstraße II“, der die Errichtung von etwa 70 Wohneinheiten in Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern ermöglichen soll, um den Bedarf an Wohnbauflächen in Kehl zu decken.
Das Gewerbegebiet Neumühl ist ebenfalls in Planung, mit einem Geltungsbereich von rund 18,5 Hektar, um ein nachhaltiges Gewerbegebiet mit hohen ökologischen Standards zu schaffen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.