Sie gehört der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues an
Bundesland
Landkreis
Bernkastel-Wittlich
Einwohner
328 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54518
Vorwahl
06535
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kesten, Hauptstraße 1, 54518 Kesten
2. Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Am Markt 1, 56841 Traben-Trarbach
3. Landkreis Bernkastel-Wittlich, Wilhelmstraße 1, 54470 Bernkastel-Kues
Gemeinde Kesten – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Minheim, das nahe bei Kesten liegt, hat kürzlich über den Bebauungsplan „Im Pesch“ diskutiert. Hierbei wurde der Auftrag für das schalltechnische Gutachten an das Büro Konzept dB plus vergeben, um die Geräuscheinwirkungen der Winzerbetriebe auf das Plangebiet zu untersuchen und zu bewerten.
Zusätzlich gab es Diskussionen über den Radwegeausbau zwischen Minheim und Kesten. Der Landesbetrieb Mobilität Trier schlug eine kurzfristig umsetzbare Lösung vor, die in drei Abschnitte unterteilt ist, um die Verkehrssituation für Radfahrer zu verbessern. Der Gemeinderat stimmte grundsätzlich dieser Ausbauvariante zu und wird weitere Detailplanungen begleiten und Verbesserungsvorschläge einbringen.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.