Kesten ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Bernkastel-Wittlich in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Bernkastel-Wittlich
Einwohner
328 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54518
Vorwahl
06535
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kesten, Hauptstraße 1, 54518 Kesten
2. Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Am Markt 1, 56841 Traben-Trarbach
3. Landkreis Bernkastel-Wittlich, Wilhelmstraße 1, 54470 Bernkastel-Kues
Gemeinde Kesten – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Minheim, das nahe bei Kesten liegt, hat kürzlich über den Bebauungsplan „Im Pesch“ diskutiert. Hierbei wurde der Auftrag für das schalltechnische Gutachten an das Büro Konzept dB plus vergeben, um die Geräuscheinwirkungen der Winzerbetriebe auf das Plangebiet zu untersuchen und zu bewerten.
Zusätzlich gab es Diskussionen über den Radwegeausbau zwischen Minheim und Kesten. Der Landesbetrieb Mobilität Trier schlug eine kurzfristig umsetzbare Lösung vor, die in drei Abschnitte unterteilt ist, um die Verkehrssituation für Radfahrer zu verbessern. Der Gemeinderat stimmte grundsätzlich dieser Ausbauvariante zu und wird weitere Detailplanungen begleiten und Verbesserungsvorschläge einbringen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.