Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kißlegg

Die Gemeinde Kißlegg ist ein Luftkurort im Landkreis Ravensburg im Südosten von Baden-Württemberg im Westallgäu.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9162 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88353
Vorwahl
07563
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ach, Aich, Argensee, Au, Bachmühle, Bärenweiler, Baierhof, Berghof, Biggels, Blöden, Boscher, Breite, Bremberg, Bronner, Brunnen, Burg, Emmelhofen, Feld, Finken, Fischreute, Freibolz, Frickers, Frohnmühle, Goppertshofen, Hafners, Hagwies, Hahnensteig, Halden, Hasenfeld, Haslach, Hechlenbach, Hinterhub, Höllenbach, Holdenreute, Hunau, Johlers, Kiebele, Kochs, Kopfhalden, Krebsbach
Adressen:
1. Gemeinde Kißlegg
Hauptstraße 1
88353 Kißlegg

2. Ordnungsamt Kißlegg
Hauptstraße 1
88353 Kißlegg

3. Standesamt Kißlegg
Hauptstraße 1
88353 Kißlegg
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 11:30 Dienstag: 08:30 - 11:30 Mittwoch: 08:30 - 11:30 Donnerstag: 08:30 - 11:30 13:30 - 15:00 Freitag: 08:30 - 11:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
In Kißlegg ist die Planung für die erste kommunale Kompakt-Haus-Siedlung im Gange. Der Gemeinderat hat im Dezember 2019 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst, um auf einem etwa zwei Hektar großen Grundstück der Landsiedlung Baden-Württemberg etwa 40 Kompakt-Haus-Grundstücke zu erschließen. Die Siedlung soll voll erschlossen werden und über alle notwendigen Einrichtungen verfügen, einschließlich Anschluss an das Straßen-, Wasser-, Abwasser- und Elektrizitätsnetz sowie Gemeinschaftseinrichtungen. Die Gemeinde plant das Projekt nach dem Bottom-Up-Prinzip mit Bürgerbeteiligung und strebt eine ökologische Aufwertung des Gebiets an. Die Untersuchungen und Genehmigungsverfahren sollen bis Herbst abgeschlossen sein, so dass der Bebauungsplan bis Ende des Jahres aufgestellt werden kann und 2021 die ersten Tiny Houses stehen könnten.

FAQ

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.