Kirchhaslach ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Unterallgäu und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Babenhausen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
1346 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
87755,87770 (Beblinstetten)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
08333
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Greimeltshofen, Härtlehof, Halden, Herretshofen, Hörlis, Kaisersmoos, Stolzenhofen, Greimeltshofen, Härtlehof, Halden, Herretshofen, Hörlis, Kaisersmoos, Stolzenhofen
Adressen:
1. Gemeinde Kirchhaslach, Hauptstraße 1, 87757 Kirchhaslach
2. Landratsamt Unterallgäu, Buxacher Str. 2, 87719 Mindelheim
3. Bürgeramt Kirchhaslach, Hauptstraße 1, 87757 Kirchhaslach
Gemeinde Kirchhaslach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.