Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Memmingen

Memmingen ist eine kreisfreie Stadt im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Einwohner
44.721 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87700
Vorwahl
08331
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 1, 87700 Memmingen
Marktplatz 1, 87700 Memmingen 87700 Bayern DE
Website
Ortsteile
Bleiche, Eisenburg, Knersberg, Schnaid, Spitalmhle, Bleiche, Eisenburg, Künersberg, Schnaid, Spitalmühle
Adressen:
1. Stadt Memmingen, Hauptstraße 1, 87700 Memmingen
2. Landratsamt Memmingen, Buxacher Str. 1, 87700 Memmingen
3. Finanzamt Memmingen, An den Bachwiesen 2, 87700 Memmingen
Gemeinde Memmingen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 11:30
  • Dienstag: Geschlossen
  • Mittwoch: 08:00 - 11:30
  • Donnerstag: Geschlossen
  • Freitag: 08:00 - 11:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Memmingen arbeitet an mehreren Bebauungsprojekten:

- Im Gebiet zwischen der Bahnlinie und der Berliner Freiheit im Memminger Westen wird die Möglichkeit einer Nachverdichtung bestehender Wohngebiete durch Aufstockung von Wohnhäusern und die Erteilung von Genehmigungen für bis zu drei Vollgeschosse geprüft.

- Das Grenzhofareal in zentrumsnaher Lage wird entwickelt, mit einem Projekt, das etwa 500 Wohnungen, eine Kindertagesstätte, Gewerbe- und Büroflächen sowie attraktive Freiflächen umfasst. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde im Dezember 2023 getroffen, und der Satzungsbeschluss ist für Ende 2024 geplant.

- Im Rosenviertel in Memmingen wurde ein Wettbewerbsbeitrag für die Neuordnung des Viertels ausgewählt, der von F64 Architekten und Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten stammt.

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.