Memmingen ist eine kreisfreie Stadt im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Einwohner
44.721 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87700
Vorwahl
08331
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bleiche, Eisenburg, Knersberg, Schnaid, Spitalmhle, Bleiche, Eisenburg, Künersberg, Schnaid, Spitalmühle
Adressen:
1. Stadt Memmingen, Hauptstraße 1, 87700 Memmingen
2. Landratsamt Memmingen, Buxacher Str. 1, 87700 Memmingen
3. Finanzamt Memmingen, An den Bachwiesen 2, 87700 Memmingen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 11:30
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: 08:00 - 11:30
Donnerstag: Geschlossen
Freitag: 08:00 - 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Memmingen arbeitet an mehreren Bebauungsprojekten:
- Im Gebiet zwischen der Bahnlinie und der Berliner Freiheit im Memminger Westen wird die Möglichkeit einer Nachverdichtung bestehender Wohngebiete durch Aufstockung von Wohnhäusern und die Erteilung von Genehmigungen für bis zu drei Vollgeschosse geprüft.
- Das Grenzhofareal in zentrumsnaher Lage wird entwickelt, mit einem Projekt, das etwa 500 Wohnungen, eine Kindertagesstätte, Gewerbe- und Büroflächen sowie attraktive Freiflächen umfasst. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde im Dezember 2023 getroffen, und der Satzungsbeschluss ist für Ende 2024 geplant.
- Im Rosenviertel in Memmingen wurde ein Wettbewerbsbeitrag für die Neuordnung des Viertels ausgewählt, der von F64 Architekten und Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten stammt.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.