Kirchzarten ist eine Gemeinde im Südschwarzwald im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg (Deutschland) mit rund 10.000 Einwohnern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Einwohner
10.030 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79199
Vorwahl
07661
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Burg, Dietenbach, Unteribental, Weilersbach, Burg, Dietenbach, Unteribental, Weilersbach
Adressen:
1. Rathaus Kirchzarten
Hauptstraße 1
79199 Kirchzarten
2. Bürgeramt Kirchzarten
Hauptstraße 1
79199 Kirchzarten
3. Ordnungsamt Kirchzarten
Hauptstraße 1
79199 Kirchzarten
Gemeinde Kirchzarten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchzarten hat am 27.04.2023 den Bebauungsplan "Wohnhof V" aufgestellt, um neue Wohnbebauung am westlichen Siedlungsrand von Kirchzarten zu schaffen. Das Plangebiet umfasst etwa 1,8 ha und liegt angrenzend an den bestehenden Bebauungsplan "Wohngebiet am Kurhaus". Die Planung includes die Schaffung von Wohnraum, insbesondere für ortsansässige und zuziehende Bevölkerung, und die Realisierung eines Kindergartens. Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wurde vom 31.07.2023 bis 08.09.2023 öffentlich ausgelegt, um Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Behörden zu sammeln. Der Flächennutzungsplan wird parallel geändert, und eine vollumfängliche Umweltprüfung wird durchgeführt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.