Kirchzarten ist eine Gemeinde im Südschwarzwald im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg (Deutschland) mit rund 10.000 Einwohnern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Einwohner
10.030 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79199
Vorwahl
07661
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Burg, Dietenbach, Unteribental, Weilersbach, Burg, Dietenbach, Unteribental, Weilersbach
Adressen:
1. Rathaus Kirchzarten
Hauptstraße 1
79199 Kirchzarten
2. Bürgeramt Kirchzarten
Hauptstraße 1
79199 Kirchzarten
3. Ordnungsamt Kirchzarten
Hauptstraße 1
79199 Kirchzarten
Gemeinde Kirchzarten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchzarten hat am 27.04.2023 den Bebauungsplan "Wohnhof V" aufgestellt, um neue Wohnbebauung am westlichen Siedlungsrand von Kirchzarten zu schaffen. Das Plangebiet umfasst etwa 1,8 ha und liegt angrenzend an den bestehenden Bebauungsplan "Wohngebiet am Kurhaus". Die Planung includes die Schaffung von Wohnraum, insbesondere für ortsansässige und zuziehende Bevölkerung, und die Realisierung eines Kindergartens. Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wurde vom 31.07.2023 bis 08.09.2023 öffentlich ausgelegt, um Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Behörden zu sammeln. Der Flächennutzungsplan wird parallel geändert, und eine vollumfängliche Umweltprüfung wird durchgeführt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.