Waldkirch ist eine Große Kreisstadt im Breisgau in Baden-Württemberg, sie liegt etwa zehn Kilometer östlich von Emmendingen und etwa 16 Kilometer nordöstlich von Freiburg im Breisgau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
21.899 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79183
Vorwahl
07681
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Siensbach, Siensbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Waldkirch, Hauptstraße 5, 79183 Waldkirch
2. Landratsamt Emmendingen, Bismarckstraße 2, 79312 Emmendingen
3. Forstamt Freiburg, Schreiberstraße 12, 79100 Freiburg im Breisgau
Gemeinde Waldkirch – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.