Die Gemeinde Kirkel liegt im Osten des Saarlands.
Bundesland
Landkreis
Saarpfalz-Kreis
Einwohner
9992 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66459
Vorwahlen
06841, 06849
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirkel
Rathausstraße 1
66459 Kirkel
2. Gemeindeverwaltung Kirkel
Bahnhofstraße 12
66459 Kirkel
3. Ordnungsamt Kirkel
Rathausstraße 1
66459 Kirkel
Gemeinde Kirkel – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat der Gemeinde Kirkel hat am 14.11.2024 die 18. Teiländerung des Bebauungsplanes „Am Mühlenweiher“ als Satzung beschlossen, die mit dieser Bekanntmachung in Kraft tritt.
- Ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Limbach Am Hirschenberg“ und der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurde eingeleitet, mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden vom 02.12.2024 bis 10.01.2025.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Verdistraße 4“ im Ortsteil Limbach wurde gebilligt und die öffentliche Auslegung vom 22.07.2024 bis 22.08.2024 durchgeführt.
- Die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Südlich der oberen Burgstraße“ im Ortsteil Kirkel-Neuhäusel wurde beschlossen, um die überbaubare Grundstücksfläche zu verschaffen.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.