Kirn ist eine Stadt mit 8.256 Einwohnern auf 16,53 km² an der Nahe im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz. Die Ortsteile Kirn-Sulzbach, dreieinhalb Kilometer flussaufwärts im Nahetal, sowie Kallenfels, am Fuße der gleichnamigen Burgruine, gehören seit 1969 zur Stadt Kirn
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8209 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55606
Vorwahl
06752
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AkvasPapiermhle, AkvasPapiermühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirn
Hauptstraße 1
55606 Kirn
2. Ordnungsamt Kirn
Hauptstraße 1
55606 Kirn
3. Finanzamt Bad Kreuznach
Am Schloßpark 1
55545 Bad Kreuznach
Gemeinde Kirn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Teilgebiet "Im Steinenberg, Im Hundstall" in Kirn wurde am 05.09.2024 zur Behebung bestehender Ausfertigungsmängel beschlossen und rückwirkend in Kraft gesetzt. Die Planurkunde wurde am 13.09.2024 ausgefertigt.
Ein neuer Bebauungsplan für das Gebiet "Im Herrschaftlichen Garten" ist in der Offenlage und sieht die Entwicklung eines urbanen Gebiets mit Wohnungen, gewerblichen Nutzungen, betreutem Wohnen und anderen Einrichtungen vor. Das Plangebiet liegt zwischen Sulzbacher Straße und Altstadtstraße und umfasst eine Fläche von ca. 10.625 m2.
Der Flächennutzungsplan muss dementsprechend angepasst werden, da die Flächen des räumlichen Geltungsbereiches bisher als Gewerbegebiet dargestellt sind.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.