Die Gemeinde Kißlegg ist ein Luftkurort im Landkreis Ravensburg im Südosten von Baden-Württemberg im Westallgäu.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9162 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88353
Vorwahl
07563
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ach, Aich, Argensee, Au, Bachmühle, Bärenweiler, Baierhof, Berghof, Biggels, Blöden, Boscher, Breite, Bremberg, Bronner, Brunnen, Burg, Emmelhofen, Feld, Finken, Fischreute, Freibolz, Frickers, Frohnmühle, Goppertshofen, Hafners, Hagwies, Hahnensteig, Halden, Hasenfeld, Haslach, Hechlenbach, Hinterhub, Höllenbach, Holdenreute, Hunau, Johlers, Kiebele, Kochs, Kopfhalden, Krebsbach
Adressen:
1. Gemeinde Kißlegg
Hauptstraße 1
88353 Kißlegg
2. Ordnungsamt Kißlegg
Hauptstraße 1
88353 Kißlegg
3. Standesamt Kißlegg
Hauptstraße 1
88353 Kißlegg
Gemeinde Kißlegg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kißlegg ist die Planung für die erste kommunale Kompakt-Haus-Siedlung im Gange. Der Gemeinderat hat im Dezember 2019 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst, um auf einem etwa zwei Hektar großen Grundstück der Landsiedlung Baden-Württemberg etwa 40 Kompakt-Haus-Grundstücke zu erschließen. Die Siedlung soll voll erschlossen werden und über alle notwendigen Einrichtungen verfügen, einschließlich Anschluss an das Straßen-, Wasser-, Abwasser- und Elektrizitätsnetz sowie Gemeinschaftseinrichtungen. Die Gemeinde plant das Projekt nach dem Bottom-Up-Prinzip mit Bürgerbeteiligung und strebt eine ökologische Aufwertung des Gebiets an. Die Untersuchungen und Genehmigungsverfahren sollen bis Herbst abgeschlossen sein, so dass der Bebauungsplan bis Ende des Jahres aufgestellt werden kann und 2021 die ersten Tiny Houses stehen könnten.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.