Kleinmachnow ist eine Gemeinde mit gut 20.000 Einwohnern im Landkreis Potsdam-Mittelmark in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Potsdam-Mittelmark
Einwohner
20.136 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14532
Vorwahl
033203
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kleinmachnow
Hauptstraße 1
14532 Kleinmachnow
2. Ordnungsamt Kleinmachnow
Hauptstraße 1
14532 Kleinmachnow
3. Standesamt Kleinmachnow
Hauptstraße 1
14532 Kleinmachnow
Gemeinde Kleinmachnow – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
13:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Bebauungspläne in Kleinmachnow werden kontinuierlich bearbeitet und aktualisiert. Aktuelle Pläne umfassen verschiedene Gebiete wie die Schleusensiedlung (KLM-BP-045-a), Berufsbildungszentrum (KLM-BP-045-b), Gebiet östlich OdF-Platz (KLM-BP-053) und andere wie TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft) und Straße der Jugend (1. Änderung).
Es gibt eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der Bürger über die Planungsabsichten informiert werden, und eine öffentliche Auslegung der Planentwürfe, die mindestens einen Monat dauert.
Zudem ist der Bebauungsplan KLM-BP-045-b für das Gelände der Wasserbauschule, welcher den Rad- und Wanderweg entlang des Teltow-Kanals betrifft, Gegenstand von Diskussionen und Anwohnerprotesten.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.