Kleinmachnow ist eine Gemeinde mit gut 20.000 Einwohnern im Landkreis Potsdam-Mittelmark in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Potsdam-Mittelmark
Einwohner
20.136 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14532
Vorwahl
033203
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kleinmachnow
Hauptstraße 1
14532 Kleinmachnow
2. Ordnungsamt Kleinmachnow
Hauptstraße 1
14532 Kleinmachnow
3. Standesamt Kleinmachnow
Hauptstraße 1
14532 Kleinmachnow
Gemeinde Kleinmachnow – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
13:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Bebauungspläne in Kleinmachnow werden kontinuierlich bearbeitet und aktualisiert. Aktuelle Pläne umfassen verschiedene Gebiete wie die Schleusensiedlung (KLM-BP-045-a), Berufsbildungszentrum (KLM-BP-045-b), Gebiet östlich OdF-Platz (KLM-BP-053) und andere wie TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft) und Straße der Jugend (1. Änderung).
Es gibt eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der Bürger über die Planungsabsichten informiert werden, und eine öffentliche Auslegung der Planentwürfe, die mindestens einen Monat dauert.
Zudem ist der Bebauungsplan KLM-BP-045-b für das Gelände der Wasserbauschule, welcher den Rad- und Wanderweg entlang des Teltow-Kanals betrifft, Gegenstand von Diskussionen und Anwohnerprotesten.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.