Kleinmachnow ist eine Gemeinde mit gut 20.000 Einwohnern im Landkreis Potsdam-Mittelmark in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Potsdam-Mittelmark
Einwohner
20.136 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14532
Vorwahl
033203
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kleinmachnow
Hauptstraße 1
14532 Kleinmachnow
2. Ordnungsamt Kleinmachnow
Hauptstraße 1
14532 Kleinmachnow
3. Standesamt Kleinmachnow
Hauptstraße 1
14532 Kleinmachnow
Gemeinde Kleinmachnow – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
13:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Bebauungspläne in Kleinmachnow werden kontinuierlich bearbeitet und aktualisiert. Aktuelle Pläne umfassen verschiedene Gebiete wie die Schleusensiedlung (KLM-BP-045-a), Berufsbildungszentrum (KLM-BP-045-b), Gebiet östlich OdF-Platz (KLM-BP-053) und andere wie TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft) und Straße der Jugend (1. Änderung).
Es gibt eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der Bürger über die Planungsabsichten informiert werden, und eine öffentliche Auslegung der Planentwürfe, die mindestens einen Monat dauert.
Zudem ist der Bebauungsplan KLM-BP-045-b für das Gelände der Wasserbauschule, welcher den Rad- und Wanderweg entlang des Teltow-Kanals betrifft, Gegenstand von Diskussionen und Anwohnerprotesten.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.