Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kleinmachnow

Kleinmachnow ist eine Gemeinde mit gut 20.000 Einwohnern im Landkreis Potsdam-Mittelmark in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Potsdam-Mittelmark
Einwohner
20.136 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14532
Vorwahl
033203
Adresse der Gemeinde
Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow
Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow 14532 Brandenburg DE
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kleinmachnow
Hauptstraße 1
14532 Kleinmachnow

2. Ordnungsamt Kleinmachnow
Hauptstraße 1
14532 Kleinmachnow

3. Standesamt Kleinmachnow
Hauptstraße 1
14532 Kleinmachnow
Gemeinde Kleinmachnow – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:30
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 17:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:30
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:00 13:00 - 14:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Bebauungspläne in Kleinmachnow werden kontinuierlich bearbeitet und aktualisiert. Aktuelle Pläne umfassen verschiedene Gebiete wie die Schleusensiedlung (KLM-BP-045-a), Berufsbildungszentrum (KLM-BP-045-b), Gebiet östlich OdF-Platz (KLM-BP-053) und andere wie TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft) und Straße der Jugend (1. Änderung).

Es gibt eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der Bürger über die Planungsabsichten informiert werden, und eine öffentliche Auslegung der Planentwürfe, die mindestens einen Monat dauert.

Zudem ist der Bebauungsplan KLM-BP-045-b für das Gelände der Wasserbauschule, welcher den Rad- und Wanderweg entlang des Teltow-Kanals betrifft, Gegenstand von Diskussionen und Anwohnerprotesten.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.