Kleinmachnow ist eine Gemeinde mit gut 20.000 Einwohnern im Landkreis Potsdam-Mittelmark in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Potsdam-Mittelmark
Einwohner
20.136 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14532
Vorwahl
033203
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kleinmachnow
Hauptstraße 1
14532 Kleinmachnow
2. Ordnungsamt Kleinmachnow
Hauptstraße 1
14532 Kleinmachnow
3. Standesamt Kleinmachnow
Hauptstraße 1
14532 Kleinmachnow
Gemeinde Kleinmachnow – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
13:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Bebauungspläne in Kleinmachnow werden kontinuierlich bearbeitet und aktualisiert. Aktuelle Pläne umfassen verschiedene Gebiete wie die Schleusensiedlung (KLM-BP-045-a), Berufsbildungszentrum (KLM-BP-045-b), Gebiet östlich OdF-Platz (KLM-BP-053) und andere wie TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft) und Straße der Jugend (1. Änderung).
Es gibt eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der Bürger über die Planungsabsichten informiert werden, und eine öffentliche Auslegung der Planentwürfe, die mindestens einen Monat dauert.
Zudem ist der Bebauungsplan KLM-BP-045-b für das Gelände der Wasserbauschule, welcher den Rad- und Wanderweg entlang des Teltow-Kanals betrifft, Gegenstand von Diskussionen und Anwohnerprotesten.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.